Dell Server- und Storage-Komponenten, Bek. verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: J-2023-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dell Server- und Storage-Komponenten, Bek. verg. Auftrag
Die Leistung umfasst die Lieferung von Standard x86/x64 Rack Server Geräten in drei verschiedenen Bauformen mit vergleichbaren technischen Eigenschaften von Dell nebst Instandhaltungsleistungen.
"Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Rechenzentrums-Geräte erneuert.
Die Leistung umfasste die Lieferung von Standard x86/x64 Rack Server Geräten in drei verschiedenen Bauformen mit vergleichbaren technischen Eigenschaften von Dell nebst Instandhaltungsleistungen.
Verfügen die angebotenen Komponenten/Services über zusätzliche, nicht in den folgenden Anforderungen enthaltene Leistungsmerkmale und Funktionen und sieht der Anbieter diese für das Projekt als sinnvoll an, steht es ihm frei, diese ebenfalls innerhalb des Fragenkataloges sowie in etwaigen Anlagen zu beschreiben und anzubieten. Eine gesonderte oder zusätzliche Vergütung oder höhere Bewertung erfolgt hierdurch nicht. Hierdurch durfte jedoch keine Änderung der Vergabeunterlagen erfolgen, die zu einem zwingenden Ausschluss des Angebotes führen.
gem. H Preisblatt und C EVB-IT
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dell Server- und Storage-Komponenten, Bek. verg. Auftrag
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C63X6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland