Weiterentwicklung, Planung und Durchführung des Hamburg Innovation Summit (HHIS) 2024 (mit Option auf Verlängerung für die Jahre 2025 und 2026) Referenznummer der Bekanntmachung: FHH/BWI_HHIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/bwi/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung, Planung und Durchführung des Hamburg Innovation Summit (HHIS) 2024 (mit Option auf Verlängerung für die Jahre 2025 und 2026)
Die Hamburger Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) ist eine der zentralen Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und zuständig für die Wirtschaftspolitik sowie die Innovationsförderung in der Hansestadt. Im Zusammenhang mit diesen Aufgaben ist die BWI auch für den Hamburg Innnovation Summit (HHIS) zuständig, einem "Szenetreff" für Gründerinnen und Gründer, Zukunftsgestaltende sowie Menschen mit Visionen aller Branchen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Weiterentwicklung, Planung und Durchführung des HHIS im Jahr 2024 (mit Option auf Verlängerung für die Jahre 2025 und 2026).
Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
Der Hamburg Innovation Summit (HHIS) wurde 2015 ins Leben gerufen und fand im Juni 2022 zum 7. Mal statt. Der HHIS ist der Szenetreff für Innovationsakteure der Metropolregion Hamburg (ca. 1000 Teilnehmende). Er vereint wie keine andere Veranstaltung Gründerinnen und Gründer, Zukunftsgestaltende sowie Menschen mit Visionen aller Branchen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und stärkt somit die Sichtbarkeit der Leistungsfähigkeit Hamburgs in den Bereichen Technologie und Innovation. Diese Vernetzung ist auch ein wichtiger Aspekt der Regionalen Innovationsstrategie (RIS), in der Leuchtturmevents die Sichtbarkeit von Innovationsvorhaben und den Zukunftsthemen generieren sollen. Die RIS ist abrufbar unter https://www.hamburg.de/bwi/innovationsallianz/
Für kommende HHIS ist neben einer stärkeren Präsenz aus Wirtschaft und Industrie auch eine Ausweitung des interaktiven Angebots der Ausstellung gewünscht. Das etablierte Format soll dabei inhaltlich weiterentwickelt werden. Anhand des fortentwickelten Konzeptes ist anschließend der kommende Hamburg Innovation Summits 2024 zu planen und auszurichten.
Es ist beabsichtigt, dass dem Auftragnehmer für die Aufgabenerfüllung ein festes Budget zur Verfügung gestellt wird, das seitens der BWI nach derzeitigem Planungsstand nicht erhöht wird. Das in Ziff. II.2.6 genannte Budget ist eine grobe Schätzung für ein Jahr; die (derzeit) definierte Obergrenze liegt bei EUR 450.000,00 (inkl. MwSt.) jährlich. Das Gesamtbudget für drei Jahre beträgt (bis zu) EUR 1.350.000,00 (inkl. MwSt.).
Wesentliche Aufgaben in diesem Zusammenhang sind:
1. Erstellung eines innovativen Veranstaltungskonzeptes
- Ausrichtung des HHIS als Messe- und Networkingformat (Präsenzveranstaltung)
- Im Vergleich zu vergangenen HHIS reduziertes Bühnenangebot, dafür stärkerer Fokus auf Innovation zum Anfassen/Ausprobieren (mehr Customer-Interaktionen)
- Erhöhung der Reichweite des HHIS über die Region hinaus (nationale und perspektivisch internationale Positionierung)
- Inhaltliche Fokussierung auf Hamburger Zukunftsthemen (Gesundheit, Klima & Energie, Mobilität, Data Science & Digitalisierung, Materialwissenschaften & Neue Materialien)
- Einbindung der Zielgruppen Startups, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Politik mit besonderem Fokus auf Startups/Startup-Angeboten.
- Erhöhung der Industriebeteiligung und Sicherstellung einer guten Balance zwischen Konzernen, KMUs und Startups sowie Einbindung von Forschungsakteuren
- Auswahl einer geeigneten Location
- Einbindung herausragender Speaker:innen im Kontext innovativer Formate (z.B. Barcamps, Masterclasses oder Future Talks)
- Auswahl der musikalischen Begleitung / passender Musikelemente
- Erhöhung der Eigenfinanzierungsquote durch Ticketverkauf, Sponsoring, Standmieten. In dem Konzept sind auch Festlegungen zum Umfang der Zugangskontingente für Sponsoren zu treffen.
- Einbindung und Durchführung des Hamburg Innovation Awards (alle zwei Jahre) als festes Element des HHIS.
2. Planung und Durchführung des HHIS 2024
- Übernahme der Veranstalterfunktion inkl. Risikoübernahme durch Verrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltung
- Buchung einer geeigneten Eventlocation
- Sponsorensuche mit Unterstützung des begleitenden Entscheiderkreises
- Einladungs- und Teilnehmermanagement für Aussteller:innen, Fachbesucher:innen und Speaker:innen
- Messeplanung inkl. Ablaufplan, Ausstellermanagement
- Ticketverkauf
- Marketingmaßnahmen vor, während und nach der Veranstaltung (Presse, Social Media, Newsletter, Homepage) unter Nutzung der bestehenden Marke des HHIS und unter Darstellung bzw. Nennung der Initiatoren (BWI, IFB und Hamburg Innovation GmbH). Eine Unterauftragsvergabe ist hierfür möglich. Dabei soll die Veranstaltung in mindestens drei regionalen Medien (z.B. Hamburger Abendblatt, NDR (Hamburg Journal), regionale Radiosender) vertreten sein.
- Nachbereitung (z.B. Besucherbefragung, Imagefilm) und Überplanungskonzept für den HHIS des Folgejahres (Prüfung möglicher Anpassungen)
- Bereitstellung des Veranstaltungsrahmens für die Hamburg Innovation Awards
- Buchhaltung und Controlling inkl. Dokumentation der Sponsoren-, Aussteller und Ein-trittseinnahmen
- Sicherstellung eines Veranstaltungscaterings inkl. Service. Eine Unterauftragsvergabe ist hierfür möglich.
- Sicherstellung der Objektsicherung während und zwischen den Veranstaltungszeiten sowie in der Aufbauphase vor Beginn der Veranstaltung. Eine Unterauftragsvergabe ist hierfür möglich.
- Sicherstellung der Messetechnik und des Messebaus entsprechend der Aufbau- und Ablauforganisation in Abstimmung mit den Ausstellern. Eine Unterauftragsvergabe ist hierfür möglich.
Das Veranstaltungskonzept ist nach Planung ca. 3 Monate nach Beauftragung in 2023 vorzulegen.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Der Vertrag wird zunächst für die Weiterentwicklung, Planung und Durchführung des Hamburg Innovation Summit (HHIS) 2024 geschlossen. Eine Verhandlung über eine längere Grundlaufzeit im Laufe des Verhandlungsverfahrens bleibt ausdrücklich vorbehalten (maximal jedoch für die Jahre 2025 und 2026).
Die BWI behält sich vor, den Vertrag jeweils für die Weiterentwicklung, Planung und Durchführung des Hamburg Innovation Summit (HHIS) in den Jahren 2025 und 2026 zu verlängern.
Einzelheiten zu den Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 bis TL3) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL: 200 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL3: 400 Punkte,
- TL3: 300 Punkte.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Abschnitt III.1 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Die BWI strebt an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bieter einbezogen. Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich die BWI vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. Ziff. II.2.7.
Die Beschaffung zusätzlicher Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen).
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der BWI für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die BWI für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit Konzeptionierung, Planung und Durchführung vergleichbarer Veranstaltungen [Messen, Kongresse, Tagungen etc.]) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft, d.h. die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der BWI für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die BWI für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die BWI behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, Planung und Durchführung vergleichbarer Veranstaltungen [Messen, Kongresse, Tagungen etc.]) in den letzten 3 Jahren (Vollzeitäquivalent).
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, Planung und Durchführung vergleichbarer Veranstaltungen [Messen, Kongresse, Tagungen etc.] inklusive der Suche eines geeigneten Veranstaltungsorts, der wirtschaftlichen Konzeptionierung [Budgetsicherheit] und der Organisation eines Rahmenprogramms) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.06.2018). Im Idealfall legt der Bewerber Referenzen vor, mit denen er nachweist, dass er über die Fähigkeit verfügt, vergleichbare Veranstaltungen in den vergangenen Jahren skalierbar geplant und durchgeführt hat; d.h., dass der Bewerber vergleichbare Veranstaltungen in den vergangenen Jahren "größer gemacht" hat.
Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die BWI kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL3. Kurzkonzept: Die Regionale Innovationsstrategie (RIS) gibt den fachlichen Rahmen und die strategische Ausrichtung der Innovationspolitik für die FHH vor. Im Zentrum der RIS steht die Vision "Mit Innovationen gemeinsam für eine lebenswerte Stadt". Nur gemeinsam mit allen Beteiligten aus dem Innovations-Ökosystem lässt sich die Weiterentwicklung des Innovationsstandorts Hamburg vorantreiben. Ein wichtiger Aspekt ist dabei ist die Vernetzung von Visionären, Gründern und Zukunftsgestaltern. Der HHIS als Leuchtturmevent soll dabei eines der 5 Zukunftsthemen der RIS als Schwerpunkt aufgreifen.
Der Bewerber hat ein kurzes Konzept einzureichen (max. 1 DinA4 Seite, Schriftart Arial, Schriftgröße 11), in dem erste Ansätze zu folgenden Themen dargestellt werden:
- Vorschlag eines thematischen Schwerpunktes, der maßgeblich eines der 5 Zukunftsthemen der RIS aufgreift und zur Entwicklung einer lebenswerten Stadt beiträgt,
- Kernbotschaft des HHIS 2024,
- Vorschlag einer Lokation.
Zu TL2: Es ist mindestens eine Referenz für ein vergleichbares Projekt vorzulegen, mit der der Bewerber eine Kompetenz im Bereich Technologie und Innovation nachweisen kann.
Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der BWI erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 29.06.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die BWI behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die BWI keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die BWI kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die BWI behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum 20.07.2023 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die BWI ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der BWI zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Zu Ziff. IV.1.4: Die BWI behält sich vor, die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6JSA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.