Totalunternehmervertrag Säntisstraße Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0356-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmervertrag Säntisstraße Berlin
Im Zuge der Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb bis zum Jahr 2030 ist von der BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshof Säntisstraße vorgesehen. Dieser liegt im Süden Berlins, im Stadtteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Zur Ausstattung des Standort Säntisstraße zählen
• ein Verwaltungsgebäude,
• eine Werkstatthalle,
• eine Servicehalle sowie
• Abstellcarports mit Ladeinfrastruktur.
Gegenstand dieses Vertrages sind die Entwicklung, Planung und der Umbau des bestehenden Betriebshofes Säntisstraße, inklusive aller im Vertrag und seinen Anlagen definierten Teilmaßnahmen.
Der AN übernimmt die Funktion eines Totalunternehmers.
Betriebshof Säntisstraße Berlin
Nach dem Verkehrsvertrag mit dem Senat Berlin verpflichtet sich die BVG bis 2030 den Busverkehr vollkommen zu dekarbonisieren um damit den Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz Berlin gerecht zu werden. Dazu wird die Busflotte vollständig auf Elektromobilität umgestellt. Aufgrund anderer Betriebsabläufe, gestiegenen Fahrgastzahlen und damit höheren Fahrzeugzahlen besteht ein erhöhter Flächenbedarf für die Betriebshöfe im Berliner Stadtgebiet.
Im Zuge dieser Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb ist von den BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshof Säntisstraße vorgesehen. Dieser liegt im Süden Berlins, im Stadtteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg und wird auf einer ehemaligen Kleingartenanlage errichtet. Zur Ausstattung des Standorts Säntisstraße zählen ein Verwaltungsgebäude, eine Werkstatthalle, eine Servicehalle sowie die Abstellflächen der Fahrzeuge mit der notwendigen Ladeinfrastruktur und den Außenanlagen. Am Standort kommt es zur Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge durch die Fahrer, Abstellung und Aufladung der Fahrzeuge sowie Reinigung, technische Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Im Verwaltungsgebäude finden neben Räumlichkeiten für Bürotätigkeiten, die zum Betrieb des Fahrverkehrs und der Werkstätten notwendig sind, auch Schulungsräume, eine Kantine sowie ein Fitnessraum Platz. In einer Tiefgarage werden Mitarbeitende Ihre Fahrzeuge abstellen können.
Zur Zeit beruht das Layout des Standort Säntisstraße auf den Teilflächen A+C, bei voraussichtlicher Beräumung der Teilfläche B (frühestmöglicher Zeitpunkt 2039), kann der Betriebshof flächentechnisch erweitert werden.
Das Projekt steht nach der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie aktuell vor der Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen. Diese Leistungen sollen an einen Totalunternehmer vergeben werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Betriebshofs Säntisstraße ist für Ende 2026 unabdingbar, da die im Rahmen des Förderprogramms "BIG 2025" bestellten Busse zu diesem Zeitpunkt dem Betriebshof zugeordnet werden sollen. Zur Abwicklung des Busbetriebes muss die Funktionalität des Betriebshofes daher zum Ende 2026 vollständig gewährt sein.
Die Grundlage bildet eine Funktionale Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieses Vertrages sind die Entwicklung, Planung und der Umbau des bestehenden Betriebshofes Säntisstraße, inklusive aller im Vertrag und seinen Anlagen definierten Teilmaßnahmen.
Der AN übernimmt die Funktion eines Totalunternehmers.
Der Unternehmer schuldet die schlüsselfertige Planung und Erstellung zum Maxiamalfestpreis im Rahmen eines GMP-Modells.
Der AG behält sich folgende Vertragskonstruktion vor:
Der AG behält sich eine Modifizierung des aktuell gewählten Vertragskonstrukts vor.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
(1)
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise
innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
(2)
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
(3)
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach §123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei
Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der "Teinahmewettvewerb Eignungsmatrix" ergeben.
(4)
Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
(5)
Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 3 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
5. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate ist.
6. Eintragung in der Architekten- oder Ingenieurkammer oder vergleichbar
7. Eigenerklärung über die Einhaltung von Art. Sk der VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Angebot benannte
Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung -
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Technische Ausstattung des Bewerbers
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes
Vom Bewerber müssen zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit mindestens 3 Referenzen dargestellt werden. Bis zu 2 weitere Referenzen können zusätzlich dargestellt werden, um ein breites Bild hinsichtlich der fachlichen Eignung des Bewerbers zu erzeugen.
Referenz 1:
"Nachweis der Erbringung von Totalunternehmerleistungen
Als Mindestanforderung an die Referenz sind folgende Kriterien zu beachten:
1. Wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder Objektplanung, Gebäude sowie die Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ausgeführt wurden.
2. Die dazugehörigen entsprechenden Bauleistungen erbracht wurden. Diese sollten mindestens die Leistungsphase 5 und Leistungsphase 8 beinhalten.
3. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn das Referenzobjekt einen Wert von mindestens 20 Mio. € in den Kostengruppen 200-700 hatte."
Referenz 2:
"Nachweis der Erbringung von Totalunternehmerleistungen
Als Mindestanforderung an die Referenz sind folgende Kriterien zu beachten:
1. Wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder Objektplanung, Gebäude sowie die Fachplanungen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ausgeführt wurden.
2. Die dazugehörigen entsprechenden Bauleistungen erbracht wurden. Diese sollten mindestens die Leistungsphase 5 und Leistungsphase 8 beinhalten.
3. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn das Referenzobjekt einen Wert von mindestens 20 Mio. € in den Kostengruppen 200-700 hatte.
4. Die Referenz kann alternativ durch eine Referenz ""Generalplanerleistung"" und eine Referenz ""Generalunternehmerleistung"" erfüllt werden, soweit in der Summe beider Referenzen alle Mindestanforderungen nachgewiesen sind."
Referenz 3:
"Nachweis der Erbringung von Ladeinfrastrukturplanung
Als Mindestanforderung an die Referenz sind folgende Kriterien zu beachten:
1. Es sind nur Objekte zugelassen, die als Anlage der Ladeinfrastruktur in die HOAI, Anlage 15 zu § 55 - Leistungsbild für technische Ausrüstung - eingeordnet sind.
2. Die Gesamtbaukosten müssen mindestens einen Wert von 1,0 Mio € haben."
Referenz 4:
"Nachweis der Erbringung von Generalplaner
Als Mindestanforderung an die Referenz sind folgende Kriterien zu beachten:
1. Wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder, Objekplanung, Gebäude sowie die Fachplanungen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ausgeführt wurden.
2. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn das Referenzobjekt einen Wert von mindestens 20 Mio. € in den Kostengruppen 200-700 hatte."
Referenz 5:
"Nachweis der Erbringung von Generalunternehmerleistung
Als Mindestanforderung an die Referenz sind folgende Kriterien zu beachten:
1. Eine Referenz gilt als Generalunternehmer, wenn mindestens die KG 200-500 abgedeckt sind.
2. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn das Referenzobjekt einen Wert von mindestens 20 Mio. € in den Kostengruppen 200-700 hatte."
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung inklusive Nachweise (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer),
2. Eigenerklärung Fachkundenachweis,
3. Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich),
4. Im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt),
5. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt).
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform,
per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/ Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),
muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm
die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber
die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
9. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen
Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist
von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
10. Nicht berücksichtigte Bewerber werden in Textform über die Vergabeplattform über ihr Ausscheiden informiert. Die nicht berücksichtigten geeigneten Bewerber, deren Teilnahmeantrag nach der Auswahlentscheidung auf dem vierten bzw. nachfolgenden Rängen liegen, erhalten dabei den Status von Reservebewerbern und stehen in der Rangfolge für den Fall zur Verfügung, dass ein oder alle ausgewählten Bewerber aus dem Verhandlungsverfahren ausscheidet/ausscheiden, kein Erstangebot oder Finales Angebot abgibt/abgeben oder mit keinem der Bieter ein Vertragsschluss zustande kommt. Die Entscheidung über die Aufforderung der Reservebewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren steht im Ermessen des AG.
11. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.