Vertrieblich orientiertes Jugendmarketing Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-05-BV-CSC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrieblich orientiertes Jugendmarketing
Vertrieblich orientiertes Jugendmarketing
Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht der AOK-Bundesverband einen Dienstleister, der ihn in allen Fragen des Jugendmarketings berät. Darunter fällt die junge Zielgruppe zwischen 15 und 30 Jahren, wie z. B. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Young Professionals. Zu diesem Zweck beschafft und präsentiert der Dienstleister Untersuchungen, Studien und Analysen, die für die Werbeplanung, bezogen auf die junge Zielgruppe, notwendig sind und die Marktveränderungen aufgreifen. Er berät außerdem zu neuen, innovativen Werbeformen/-kanälen und relevanten Trends und Entwicklungen in der Markenführung.
Unter die strategische Beratung bezüglich der jungen Zielgruppe fällt außerdem:
- Durchführung eines strategischen Workshops mit der Auftraggeberin und ggf. den AOKs zur Feststellung des Optimierungspotenzials der bestehenden Konzeption und der Umsetzung sowie Festlegung und Kontrolle der Ziele des Jugendmarketings anhand von KPIs,
- Konzeption von Kommunikations-, Themen- und Werbestrategien zu Kampagnen und zur Erfüllung der festgelegten KPIs,
- Entwicklung und Konzeption von mindestens zwei bundesweiten Kampagnen zu strategisch hergeleiteten Themenschwerpunkten, mindestens zwei Vertriebs-Aktionen und Einzelmaßnahmen in Abstimmung mit der Auftraggeberin.
Die konzeptionelle Leistung für die Werbemaßnahmen enthält insbesondere die Ausarbeitung der Kommunikations- und Kanalstrategie, die Auswahl der Art der Werbemittel und -medien in Zusammenarbeit mit einer durch die Auftraggeberin beauftragten Mediaagentur.
Bei der konzeptionellen Überlegung des Jugendmarketings muss die Möglichkeit zur regionalen Verlängerung bzw. zur Regionalisierung bedacht werden, sodass die AOKs die Kommunikationsmaßnahmen für ihre regionalen Kanäle adaptieren oder in ihre eigenen Kampagnen einbauen können.
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern vor, werden die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die einzelnen
Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind in Anlage A4 der Vergabeunterlagen "Bewertungskriterien Teilnahmeanträge" aufgeführt.
a) Zur Bewertung der Referenzen:
1. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt für eine vertrieblich-orientierte Kampagne, das die Mindestanforderungen erfüllt, können max. acht Punkte erzielt werden.
2. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt für eine image-orientierte Kampagne, das die Mindestanforderungen erfüllt, können max. acht Punkte erzielt werden.
Dabei wird je Referenz der strategische Ansatz mit max. vier Punkte bewertet sowie die kreativen Umsetzung und Ergebnisse mit max. 4 Punkten. Es können damit für die Referenzen insgesamt max. 16 Punkte erzielt werden.
Hinweis: Sollte mehr als eine Referenz je Kampagnenart eingereicht werden, ergibt sich die Wertung aus dem Durchschnitt der je Referenz erzielten Punkte.
b) zur Bewertung des Kernteams:
Es sind vier Spezialisten (zuständiger Hauptansprechpartner, Teamleiter für Strategie; Teamleiter für Kreation, Social-Media-Experte) zu benennen. Je Spezialist können max. drei Punkte erzielt werden. Insgesamt können damit für das Kernteam max. 12 Punkte erzielt werden.
Zur Bewertung der Qualität der vier Spezialisten werden Punkte vergeben für folgenden Kriterien: ausgewiesene Erfahrung mit mind. drei größeren Marketingkampagnen; Erfahrung in Kampagnen/ Referenzkampagnen in der Zielgruppe 15 bis 30 Jahren; Erfahrung in Kampagnen/ Referenzkampagnen mit Vertriebsansatz (sowie für den Teamleiter Kreation und den Social-Media-Experten Erfahrung zusätzlich in Kampagnen/ Referenzkampagnen mit dem Inhalt Social Media).
Die Höchstsumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
a) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bewerber erklärt, dass dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin die in §§ 21.1, 21.2 des Rahmenvertrages (Anlage B1 der
Vergabeunterlagen) genannte Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU, welche mindestens die in § 20 des Rahmenvertrages (Anlage
B1 der Vergabeunterlagen) geregelten Haftungsrisiken abdeckt, nachweisen wird.
(a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufs und/
oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die
entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage A1 der Vergabeunterlagen) ist vom jeweiligen Mitglied der
Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens die in § 20 des Rahmenvertrages
(Anlage B1 der Vergabeunterlagen) geregelten Haftungsrisiken abdecken.
a) Mitarbeiteranzahl:
Angabe der jeweiligen Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/-innen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
b) Referenzen:
Vorlage von prüfbaren Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Es sind zwei Referenzprojekte für Kampagnen aus den letzten drei Jahren einzureichen. Davon ist eine Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne einzureichen und eine Referenz für eine image-orientierte Kampagne. Es ist pro Referenz kurz, aber verständlich und nachvollziehbar die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vorlage auszufüllen. Zusätzlich können für jede Referenz fünf bis zehn PPT-Charts oder fünf DIN A4-Seiten beigefügt werden, um in der Vorlage beschriebene Inhalte zu präzisieren und zu visualisieren. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen.
c) Kernteam:
Angabe eines Kernteams (Projektteam) und Darstellung der fachlichen Qualifikation des Projektteams. Es ist zwingend ein Kernteam mit vier Spezialisten aus den Bereichen Marketing/ Kommunikation/ Jugendmarketing namentlich zu benennen, davon der überwiegende Teil (mind. 3 von 4) festangestellt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt angestellt, bestehend aus:
- dem leitenden Berater, der als Hauptansprechpartner und verantwortlicher Projektmanager festgelegt ist,
- dem leitenden Strategen,
- dem leitenden Kreativen,
- dem Social-Media-Experten.
Die Kompetenzen der benannten Spezialisten aus dem Kernteam sind anhand der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vorlagen nachzuweisen.
a) Für die Mitarbeiteranzahl gilt folgende Mindestanforderung:
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügte im Jahr 2022 über mindestens 18 festangestellte Mitarbeiter/-innen (in FTE).
b) Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Es sind zwei Referenzprojekte für Kampagnen aus den letzten drei Jahren einzureichen. Davon ist eine Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne einzureichen und eine Referenz für eine image-orientierte Kampagne.
1. Für die Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne gelten folgende Mindestanforderungen:
- Umsetzung der Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre
- für Jugendliche zwischen 14 und 30 Jahren, spitzere Zielgruppendefinitionen innerhalb dieses Alterskorridors sind zulässig, wie z.B. 15-19 Jahren
- mit einem Budget (inkl. Fremdkosten/ Produktion und Mediabudget) von je mind. [Betrag gelöscht] Euro brutto und
- mit einem vertrieblichen orientierten Charakter, wie z.B. mit dem Ziel Absatz zu generieren und Neukundengewinnung und einer definierten Conversion
- Einsatz von verschiedenen Kommunikationskanälen, insbesondere SocialMedia
- Kampagnen, die primär oder ausschließlich auf Influencer setzen sind ausgeschlossen
- Ausgeschlossen sind außerdem reine Employerbranding/ Recruting-Kampagnen und reine Aufklärungs-/ Informationskampagnen von öffentlichen Auftraggebern (Ämter, Behörden, NGOs, die sich an die breite Öffentlichkeit richten).
2. Für die Referenz für eine image-orientierte Kampagne gelten folgende Mindestanforderungen:
- Umsetzung der Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre
- für Jugendliche zwischen 14 und 30 Jahren, spitzere Zielgruppendefinitionen innerhalb dieses Alterskorridors sind zulässig, wie z.B. 15-19 Jahren
- mit einem Budget (inkl. Fremdkosten/ Produktion und Mediabudget) von je mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto und
- mit dem Ziel der Imagebildung und positiven Markenwahrnehmung mit dem Fokus auf Bewegtbild
- Einsatz von verschiedenen Kommunikationskanälen, insbesondere Social Media
- Kampagnen, die primär oder ausschließlich auf Influencer setzen sind ausgeschlossen
- Ausgeschlossen sind außerdem reine Employer Branding/ Recruting-Kampagnen und reine Aufklärungs-/ Informationskampagnen von öffentlichen Auftraggebern (Ämter, Behörden, NGOs, die sich an die breite Öffentlichkeit richten).
Werden die Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Es sind je Referenz zwingend Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner bzw. zur auskunftsfähigen Organisationseinheit, inkl. Telefonnummer, zur Zielgruppe sowie zum Zeitraum des Referenzprojekts, zu machen.
c) Für das Kernteamgelten folgende Mindestanforderungen:
Es ist ein Kernteam mit vier Spezialisten aus den Bereichen Marketing/ Kommunikation/ Jugendmarketing zu benennen, davon der überwiegende Teil (mind. 3 von 4) sozialversicherungspflichtig angestellt.
- Der leitende Berater, der als Hauptansprechpartner und verantwortlicher Projektmanager festgelegt ist, muss nachweislich als Projektmanager mindestens drei größere Projekte geleitet haben. Er hat darüber hinaus in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte als verantwortlicher Projektmanager agiert.
- Der leitende Stratege hat nachweislich bereits Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt.
- Der leitende Kreative hat nachweislich bereits Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt. Er hat darüber hinaus in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte als leitender Kreativer agiert.
- Der Social-Media-Experte hat nachweislich bereits Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt. Er hat darüber hinaus in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte agiert.
Werden die Mindestanforderungen an das zu benennende Kernteam nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
(a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Sie sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Die unter Ziffer III.1.3) genannten Nachweise sind insoweit zu erbringen, wie sie für die Leistung des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, relevant sind. Ein Bewerber kann die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese später die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
Der unter III.1.2 genannte Versicherungsschutz ist bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aus diesem Vertrag aufrechtzuerhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der letzten Verhandlungsrunde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK63HN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".