Sanierung Kaimauern Neumühlen Referenznummer der Bekanntmachung: NML - 028
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kaimauern Neumühlen
Die Kaimauer in Neumühlen Westkai in Hamburg Övelgönne weist zum Teil massive Schäden auf.
Im östlichen Teil des Sanierungsbereichs ist es am Konstruktionsübergang der Kaimauer (Versprung) zu großen Verformungen der Spundwand von bis zu 1,60m Richtung Gewässer gekommen. An der Oberfläche sind in Folge dessen große Versackungen aufgetreten.
Der Sanierungsbereich erstreckt sich über eine Länge von rd. 240m.
Die Sanierung umfasst eine wasserseitige Vorsetze aus einer gemischten, rückverankerten Rohrspundwand mit einem Stahlbetonholm. Vor dem Einbringen der Vorsetzen sind Räumungsbohrungen im Bereich der neuen Spundwandtrasse durchzuführen.
+++Für das Einbringen der Tragrohre ist der Einsatz einer Hubinsel zwingend vorzusehen.+++
Die Promenadenfläche ist wiederherzurichten und um die neu gewonnene Fläche zu erweitern.
Neumühlen 22763 Hamburg
- Rückbau von vorh. Ausrüstung (Geländer, Dalben, Steigeleitern, Mobiliar)
- Räumungsbohrungen inkl. Bodenaustausch zur Trassenräumung
- Herstellung einer kombinierten Rohrspundwand (rd. 240m, ca. 2.100 to)
- Herstellung von Zugpfählen, ca. 234 Stk Mikropfähle) von Wasser aus
- Teilabbruch der Bestandskaimauer
- Nassbaggerarbeiten
- Erstellung Hinterfüllung zwischen alter und neuer Kaimauer (ca. 6.350m³)
- Erstellung Stahlbetonholm (ca. 240m, 1.150m³)
- Einbau von Ausrüstungsteilen
- Verfüllung Hohlräume unterhalb der vorh. Kaiplatte
- Wiederherstellung der Promenade (Groß- Kleinpflaster, Betonplatten)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
Angaben zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten.
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters soll anhand seiner Leistungen im Rahmen vergleichbarer Projekte / Bauwerke zu dem hier ausgeschriebenen Projekt / Bauwerk nachgewiesen werden.
- Baubeginn nach dem 01.01.2013
- Baukosten (netto) >/= [Betrag gelöscht] EUR
- Bei Arbeitsgemeinschaft: Eigenanteil mind. 50%
- Kaimauersanierung am Tidegewässer mit einem mittleren Tidenhub
von (mThw - mTnw) >/= 1,00m
- Einbau von Mikroverpresspfählen
- Spundwandherstellung
- Stahlbetonherstellung
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 5,0 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden (2 fach-jahresmaximiert)und mind. 1,5 Millionen Euro für Vermögensschäden. Die die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G6JZH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/