Rahmenvereinbarung Druck der Urkunden für die Bundesjugendspiele Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2023_019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druck der Urkunden für die Bundesjugendspiele
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Rahmenvereinbarung Druck der Urkunden für die Bundesjugendspiele zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Bonn, Berlin, deutschlandweit
Die Darstellung von Beschaffenheit und Aussehen der bestehenden Urkunden werden als PDF-Datei in der Anlage 3 beigefügt.
Aktuell gibt es neun verschiedene Urkunden:
- drei Arten von Ehrenurkunden für die Angebotsformen „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“
- jeweils drei Arten von Siegerurkunden für die Angebotsformen „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“
- jeweils drei Arten von Teilnahmeurkunden für die Angebotsformen „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“
Der durchschnittliche Jahresbedarf an Urkunden beträgt rd. 3 Mio. Stück. Eine garantierte Abnahmemenge besteht jedoch nicht.
Im Falle einer Neugestaltung der Urkunden soll der Druck ebenfalls über die Rahmenvereinbarung erfolgen.
1.1 Ehrenurkunden für die Bundesjugendspiele, je eine Version für „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“
Vorlagen Daten als druckfähige PDFs werden gestellt
Format offen 297 x 210 mm, geschlossen 148,5 x 210 mm
Umfang 4 Seiten gefalzt
Papier 190 g/m² Enviro Nature oder vergleichbar
Druck 4/4 fbg. Euro-Skala + Blindprägung des Bundesadlers
Verarbeitung Blindprägen, rillen, schneiden auf DINA 4, zu gleichen Teilen handlich in Kartons verpacken, etikettieren, transportsicher auf Europaletten absetzen, kennzeichnen.
Preis Auflage Preis pro 1.000 Gesamtpreis
Die Ehrenurkunden haben ein offenes Format von 297 x 210 mm. Die Rillung ist so auszuführen, dass die Urkunde leicht per Hand auf das geschlossene Format von 148,5 x 210 mm gefaltet werden kann. Die Lieferung erfolgt als offenes Format.
1.2 Siegerurkunden für die Bundesjugendspiele, je eine Version für „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“
Vorlagen Daten als druckfähige PDFs werden gestellt
Format 145 x 210 mm
Umfang 2 Seiten (einseitig bedruckt)
Papier 190 g/m² Enviro Nature oder vergleichbar
Druck 2/0 fbg. Schwarz + HKS 6N
Verarbeitung schneiden, zu gleichen Teilen handlich in Kartons verpacken, etikettieren, transportsicher auf Europaletten absetzen, kennzeichnen.
Lieferung Frei Haus
Liefertermin nach Bedarf gemäß Einzelauftrag
Preis Auflage Preis pro 1.000 Gesamtpreis
1.3 Teilnahmeurkunden für die Bundesjugendspiele, je eine Version für „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“
Vorlagen Daten als druckfähige PDFs werden gestellt
Format 145 x 210 mm
Umfang 2 Seiten (einseitig bedruckt)
Papier 190 g/m² Enviro Nature oder vergleichbar
Druck 1/0 fbg. Schwarz
Verarbeitung schneiden, zu gleichen Teilen handlich in Kartons verpacken,
etikettieren, transportsicher auf Europaletten absetzen, kennzeichnen.
Lieferung Frei Haus
Liefertermin nach Bedarf gemäß Einzelauftrag
Preis Auflage Preis pro 1.000 Gesamtpreis
1.4 Möglicher neuer Urkundentyp für die Bundesjugendspiele (noch nicht entwickelt)
Vorlagen Daten als druckfähige PDFs werden gestellt
Format 1. Variante: 145 x 210 mm
2. Variante: 145 x 210 mm oder offen 297 x 210 mm, geschlossen 148,5 x 210 mm
Umfang 1. Variante: 2 Seiten (einseitig bedruckt)
2. Variante: 4 Seiten
Papier 190 g/m² Enviro Nature oder vergleichbar
Druck 4/4 fbg. Euro-Skala
1. mögliche Variante: Blindprägung des Bundesadlers
2. mögliche Variante: Ohne Blindprägung des Bundesadlers
Verarbeitung schneiden, zu gleichen Teilen handlich in Kartons verpacken, etikettieren, transportsicher auf Europaletten absetzen, kennzeichnen.
Lieferung Frei Haus
Zwei Varianten, wie die neue bzw. die neuen Urkunden aussehen könnten werden zum aktuellen Stand in Erwägung gezogen: Variante 1 ähnlich der aktuellen Siegerurkunde oder Variante 2 ähnlich der Ehrenurkunde, optional mit Bundesadlerprägung.
1.5 Allgemeine Angaben für alle Urkunden
Digitale Druckvorlagen werden bei Auftragsvergabe/Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
Die Blindprägung des Bundesadlers ist vom Auftragnehmer / von der Auftragnehmerin zu besorgen. Die Größe der Blindprägung beträgt ca. 35 x 30 mm. Die Blindprägung der 4-seitigen Ehrenurkunden (DIN A 4) bzw. des ggfs. des neuen Urkundentyps ist auf einem Original Heidelberger Zylinder oder einer gleichwertigen Maschine durchzuführen.
Der Bieter/Die Bieterin muss eine Zertifizierung für umweltfreundliche Druckerzeugnisse nach Blauem Engel (DE-UZ 195) oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (nach ISO 14001 oder EMAS) oder eine vergleichbare Zertifizierung nachweisen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter/die Bieterin zu belegen.
Der Bieter/Die Bieterin muss zudem eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar nachweisen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter/die Bieterin zu belegen.
Technische Datenblätter zum Papier, welche sowohl über das Volumen, die Opazität (nach ISO 2471), den Weißegrad (nach ISO 2470), die CIE Weiße (nach ISO 11457; sofern vorhanden) sowie die jeweiligen Zertifikate und Umweltlabels Auskunft geben, müssen dem Angebot beigefügt werden. Das angebotene Papier muss dem Referenzpapier gleichwertig sein. Gleichwertigkeit ist dann gegeben, wenn die Papierweiße um maximal +/- 5% und/oder die Opazität um maximal +/- 3% von den Eigenschaften des genannten Referenzpapieres abweicht. Angebote, die Papiere außerhalb dieser Toleranzen beinhalten, werden nicht als gleichwertig angesehen und daher ausgeschlossen.
Es sind für die einzelnen Druckprodukte Staffelpreise je nach Auflage/Stückzahl anzugeben. Sofern zutreffend sind darüber hinaus Skonto mit Zahlungsfrist anzugeben. Für die Bewertung des Preises werden die Preisangaben in eine Kalkulationstabelle (Anlage 12) eingesetzt. Der Gesamtpreis aus dem Durchschnitt aller Einzelpreise unter Berücksichtigung eines eventuellen Skontos sowie der einheitlichen Umsatzsteuer mit 19 %.
1.6 Lieferung der Urkunden für die Bundesjugendspiele
Die Lieferung der Urkunden für die Bundesjugendspiele beinhaltet die Zustellung der Urkunden an:
GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn GmbH
Pfaffenweg 27
53227 Bonn
Liefertermin:
Nach Bedarf und gemäß Einzelauftrag
Optional besteht seitens der Auftraggeberin im Einvernehmen des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin die Möglichkeit, diesen Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.07.2027 zu verlängern.
Optional besteht seitens der Auftraggeberin im Einvernehmen des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin die Möglichkeit, diesen Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.07.2027 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Zertifizierung für umweltfreundliche Druckerzeugnisse nach Blauem Engel (DE-UZ 195) oder zertifiziertes Umweltmanagementsystem (nach ISO 14001 oder EMAS) oder eine vergleichbare Zertifizierung
h) Zertifizierung für Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen verwenden Sie bitte die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 05.07.2023 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Angebote möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.