Sterbefallmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: AL 46/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sterbefallmanagement
Gegenstand der Ausschreibung ist die Organisation und Durchführung des Sterbefallmanagements für die drei Standorte CBF, CCM und CVK der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, sowie am Paulinenkrankenhaus (Kooperationspartner des Deutsches Herzzentrum der Charité). Dies umfasst die Transporte der Verstorbenen, das Kühlmanagement, die Wahrung der Angehörigenrechte, die Organisation der Abschiednahmen, die Ausgabe an die beauftragten Bestattungsunternehmen sowie das Berichtswesen und die Dokumentation.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 365
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gewerbe für Verstorbenentransporte, Bestattungsfuhrwesen o.ä.: Gefordert wird ein Nachweis für die Berechtigung zum Transport verstorbener Personen.
2. Betriebshaftpflichtversicherung: Sofern bereits vorhanden: Nachweis einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Falls eine entsprechende Versicherung bei Angebotsabgabe nicht besteht, ist eine Eigenerklärung über die Bereitschaft des Bieters, spätestens bis Vertragsschluss eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden vorzulegen.
3. Unternehmensreferenz über vergleichbare Aufträge: Gefordert sind eine oder mehrere Unternehmensreferenzen aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Überführung von verstorbenen Personen.
4. Qualitätsmanagementsystems: Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (DIN EN 15017) oder vergleichbar (Qualitätsmanagementhandbuch).
zu Eignungskriterium 3: Nachzuweisen sind eine oder mehrere Referenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Mit allen Referenzen wird in Summe belegt, dass innerhalb der letzten drei Jahren das Management für mind. 1.000 Sterbefälle über eine Dauer von mindestens zwölf Monaten erbracht worden ist.
b) Mind. eine der Referenzen muss die vergleichbaren Leistungen für ein Krankenhaus erbracht haben.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
voraussichtlich 2029
Wichtiger Hinweis:
Die Leistungsbeschreibung enthält in der Vollversion geheimhaltungsbedürftige Inhalte.
Vor deren Bereitstellung ist daher eine unterschriebene und mit Firmenstempel versehene Vertraulichkeitserklärung (Formblatt) an [gelöscht] zu übersenden.
Sobald der Zentralen Vergabestelle die Vertraulichkeitserklärung vorliegt und keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Empfänger bestehen, wird die Leistungsbeschreibung in der Vollversion mit Angabe der Leistungszahlen versendet.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]