EU-Vergabe - Wetterdaten und Wetterportal (Wetter@DB) für den Bahnbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA66281
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Vergabe - Wetterdaten und Wetterportal ([gelöscht]) für den Bahnbetrieb
Im Zentrum des Leistungsgegenstands stehen durch den Dienstleister bereitzustellende, hochwertige meteorologische Daten, welche die Wettersituation an den konkreten Orten des betrieblichen Geschehens der Deutschen Bahn im Ist und für definierte Prognosehorizonte abbildet. Die Dienstleistung der Datenaufbereitung, die Bereitstellung der Daten über API und Wetterinformationsportal in Form einer SaaS (Software as a Service) -Lösung mit Webclient sind ebenso Teil dieses Leistungsgegenstandes wie ggf. weitere meteorologische und IT-seitige Services wie beispielsweise laufende meteorologischen Beratungen und Begutachtungen.
Deutschland
Der Bahnbetrieb und damit das Zusammenwirken von Eisenbahninfrastruktur und der darauf fahrenden Züge ist signifikant dem Störfaktor Wetter ausgesetzt. Zu den Ausreißern bei den normalen Tages- und Jahresgängen der Wetterphänomene kommen aufgrund eines sich abzeichnenden Klimawandels immer häufiger auftretende Wetterextreme (Sturm, Starkregen, Hitze etc.) hinzu.
Zielstellung
Das Ziel ist den wettersensiblen Bahnbetrieb durch gute und frühzeitige Informationen robuster, effektiver und energiesparender zu gestalten. Dies wird erreicht, wenn exzellente Ist- und Prognosedaten an den Betriebsorten der DB vorliegen und diese über intuitive Visualisierung in betriebliche Entscheidungen einfließen, sowie über technische Schnittstellen von Systemen automatisch verarbeitet werden können. Übergreifend müssen durch die Ausschreibung folgende Ziele erreicht werden:
Herstellen einer zentralen, für alle Anwendungsfälle verbindlichen Wetterdatenbasis.
Versorgung aller Betriebsstellen/Strecken mit an den Standort angepassten Wetterinformationen.
Zusammenführung ausgewählter Funktionalitäten / Wetterinformationen aus den beteiligten Projekten in einem System und die Ausweitung um weitere funktionale und meteorologische Dienstleistungen und Inhalte).
3 X jeweils 24 Monate
Bewertungskriterien der Eignungsmatrix
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Es handelt sich um folgende Dokumente:
• Schnittstellenbeschreibung WDWP (NovaFM) (Anlage 1a)
• Schnittstellenbeschreibung LHP (Anlage 1c)
• Schnittstellenbeschreibung Thies Wetterstation (Anlage 1b)
Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bewerber das geforderte Dokument mit den folgenden Erklärungen gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Es ist eine Eigenerklärung gemäß der Vorlage „Bietereigenerklärung“ in Anhang B4 vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bewerber gibt mit diesem Dokument zu folgenden Punkten eine Erklärung ab :
1.1. Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder man-gels Masse abgelehnt worden ist.
1.2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
1.3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
1.4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
1.5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
1.6. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
1.7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
1.8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
1.9. Erklärung zu §§122-124 GWB
1.10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
1.11. Erklärung zu schweren Verfehlungen
1.12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
1.13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
1.14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
1.15. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
1.16. Erklärung zu Einhaltung von Sanktionen und Embargos
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
3. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
4. Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anhang B7_ Vertraulichkeitserklärung zur Teilnahme an Angebotsphase)
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 5 handelt es sich um eine zwingende Anforderung.
Der Bewerber hat das Dokument „Lieferantenselbstauskunft“ soweit für ihn zutreffend vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Gibt der Bewerber das Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab oder es sind erheblich wirtschaftliche Risiken erkennbar, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
5. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“ (Anhang_B3)
Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Bieterselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
□ Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 6-9 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Hinzukommen 2 Bewertungskriterien – Bewertung 1 und Bewertung 2. Gibt der Bewerber die geforderten Nachweise, Referenzen, Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Bei den Bewertungskriterien wird gemäß des Gesamt-Bewertungsergebnisses ein Ranking erstellt – die fünf Bieter mit den besten Bewertungen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
6.Der Auftragnehmer weist das Vorhandensein) eines zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems gemäß ISO 9001 durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats einer akkreditierten Stelle nach.
7. Nachweis von drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen für SaaS-Wetterdaten-Projekte aus dem Non-Consumer-Bereich mit mindestens 500 Anwendern und mindestens 1000 mit Wetterinformationen versorgten Stammdaten-Objekten des jeweiligen Auftraggebers. Die Referenzen dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Die Werte und eine Kurzbeschreibung sind im Tabellenblatt "Referenzen SaaS-Projekte" in diesen Dokumenten einzutragen und ein Nachweis (z.B. Link auf die Projektbeschreibung) ist beizufügen.
8. Das Unternehmen weist nach, dass es über die folgende Mindestpersonalausstattung verfügt:
- mind. acht Meteorologen
- mit Studienabschluss „Meteorologie“ (oder verwandten Studienrichtungen) und mindestens einjähriger
Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten,
- davon drei mit mindestens Senioritätsgrad Meteorologie-Studienabschluss (Master/Diplom) und fünf
Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten.
- mind. ein Projektmanager mit mind. drei Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten
- mind. ein Fehlermanager mit mind. drei Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten
- mind. ein Softwareentwickler/Informatiker mit Hochschulabschluss und mind. fünf Jahren Berufserfahrung in
vergleichbaren Projekten
Der Auftragnehmer muss durch Ausfüllen des Tabellenblattes "Qualifikation" in diesem Dokument für jede der angegebenen Rollen die Berufserfahrung (in abgerundeten vollen Jahren) und den Abschluss der jeweiligen Person nachweisen. Hinzuzufügen sind jeweils ein anonymisierter Lebenslauf (mit Fokus auf die Berufserfahrung) sowie ein anonymisierter Nachweis (z.B. geschwärzt) des höchsten Berufs- bzw. Studienabschlusses. Als Stichtag für die Berufserfahrung in vollen Jahren gilt das Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung.
9. Nachweis von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich wetterrelevanter Sensordaten, welche nicht älter als zehn Jahre sein dürfen. Ziel dieser Referenzprojekte muss sein, per Datenassimilation den Input von Wettermodellen anzureichern, um die Output-Qualität der Wetterdatenmodelle zu verbessern. Die Referenzprojekte müssen im Tabellenblatt "Sensorreferenzen" bezüglich der dort aufgeführten Eigenschaften beschrieben werden.
Bewertung 1: Verfügt der Auftragnehmer über mehr meteorologische Personalausstattung als in Ausschluss 8 gefordert, so wird er über dieses Bewertungskriterium höher bewertet. Bewertet wird hier die Gesamtanzahl von Berufsjahren des meteorologischen Personals (inkl. der Mindestpersonalausstattung), über das der Anbieter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung verfügt.
Der Auftragnehmer muss durch Ausfüllen des Tabellenblattes "Meteorologische Qualifikation" in diesem Dokument die Berufserfahrung (in abgerundeten vollen Jahren) und den jeweiligen Abschluss der betroffenen Personen darlegen. Hinzuzufügen sind jeweils ein anonymisierter Lebenslauf (mit Fokus auf die Berufserfahrung) sowie ein anonymisierter Nachweis (z.B. geschwärzt) des höchsten Berufs- bzw. Studienabschlusses. Als Stichtag für die Berufserfahrung in vollen Jahren gilt das Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung. Die auf Basis der in Tabellenblatt "Meteorologische Qualifikation" sich ergebenen Gesamtzahl Jahre, muss dann entsprechend in dieser Zeile der passenden Kategorie "Erfüllungsgrad Gesamtzahl Jahre" zugeordnet werden (Beispiel: Gesamtzahl Jahre = 45 entspricht der Kategorie „40 bis unter 60 Jahre“, also 50%).
Bewertung 2: Verfügt der Auftragnehmer über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit europäischen Eisenbahnunternehmen im Kontext der Bereitstellung von meteorologischen Daten, so wird er über diese Bewertungskriterium höher bewertet. Die Referenzen aus den Ausschlusskriterium 7 und 9 können verwendet werden.
Der Auftragnehmer muss durch Ausfüllen des Tabellenblattes „Bahnreferenzen“ in diesem Dokument die Anzahl Jahre (in abgerundeten vollen Jahren) je Projekt darlegen. Als Stichtag für die Zusammenarbeit in vollen, vollendeten Jahren gilt das Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung. Die auf Basis der in Tabellenblatt "Bahnreferenzen" sich ergebenen Gesamtzahl Jahre, muss dann entsprechend in dieser Zeile der passsenden Kategorie "Erfüllungsgrad Gesamtzahl Jahre" zugeordnet werden (Beispiel: Gesamtzahl Jahre = 27 entspricht der Kategorie „15 bis unter 30 Jahre“, also 50%).
Der AG leistet keine Vorauszahlung
Die Zahlungsfrist für die fällige Vergütung der SaaS-Preise beträgt 21 Tage unter Abzug von 3 % Skonto oder dreißig (30) Tage netto. Der Besteller teilt dem Auftragnehmer zu Beginn eines Vertragsjahres das voraussichtliche Nutzungsvolumen mit. Auf dieser Grundlage wird die vom Besteller vierteljährlich anteilig zu zahlende Nutzungsgebühr berechnet.
Mit Ende des jeweiligen Vertragsjahres erfolgt eine Überprüfung des tatsächlichen Nutzungsvolumens. Soweit die ursprüngliche Bestellmenge von dem tatsächlichen Nutzungsvolumen abweicht, erhält der Besteller vom Auftragnehmer bei Unterschreitung der Menge eine Gutschrift bzw. leistet bei einer Überschreitung der Bestellmenge eine Nachzahlung.
Die Zahlungsfrist für die fällige Vergütung der weiteren zugehörigen IT-Dienstleistungen beträgt 21 Tage unter Abzug von 3 % Skonto oder dreißig (30) Tage netto nach Eingang der Rechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die aktuell im Konzern verwendeten Wetterapplikationen sind über einen langen Zeitraum in den letzten rund 10 Jahren entstanden und wurden stetig weiterentwickelt. Der Ausschreibungsgegenstand fasst die umfangreiche Funktionalität von diesen Applikationen zusammen und soll über eine SaaS-Plattform vom zukünftigen Bieter bereitgestellt werden. Um neuen Bietern eine faire Chance zu bieten, diesen Leistungsumfang zu realistischen Zeiten und Preisen anbieten zu können, wird diesem eine Implementierungsdauer von 8-12 Monaten gewährt. Sowohl auf Bieterseite, als auch auf Auftraggeberseite entstehen daher hohe zeitliche und finanzielle Aufwände durch
o das Ausschreibungsverfahren
o die Integrationsphase
o die Weiterentwicklung während der Vertragslaufzeit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 23FEA66281 im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.