Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2313/DP14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen
Da der wettbewerbliche und geförderte Netzausbau zahlreiche oftmals ortsspezifische Parameter zu berücksichtigen hat, sollen für Politik, Verwaltung und Unternehmen mit den Handlungsempfehlungen der Gigabitstrategie best practice und Handlungsoptionen zusammengetragen und Entscheidungshilfen an die Hand gegeben werden, wie Nachhaltigkeitsaspekte bei Netzausbau und -betrieb verbessert werden können, um den künftigen Anforderungen der sich in einem klimapolitischen Transformationsprozess begriffenen Anwendungsseite zu genügen.
Im Rahmen des Auftrages sind durch den Auftragnehmer (AN) auf Basis der Vorgaben der Gigabitstrategie, einer Auswertung der Sach- und Studienlage sowie dem Austausch mit Anwendern, Netzbetreibern und Herstellern Handlungsempfehlungen für den nachhaltigen Netzausbau und Betrieb zu entwickeln, die die allgemeinen Anforderungen an den Netzausbau ergänzen.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sitz des AG: BMDV Bonn und ggf. Berlin
Das Projekt soll Wissenslücken schließen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Gigabitstrategie leisten. Dabei soll der AN auf die Vorarbeiten der AG Digitale Netze und des Steuerkreis Bauwesen des BMDV in der Workshopreihe „Digitalisierung nachhaltig gestalten“ zurückgreifen und die hierauf beruhenden Eckpunkte der Telekommunikationsnetzbetreiber ebenso wie die Ergebnisse der deutschen G7- Multi-Stakeholder Conference on the Digital-Environment Nexus berücksichtigen.
Gleichzeitig sollen die durch den AN zu entwickelnden Handlungsempfehlungen die Basis für eine Positionierung zu zukünftigen und laufenden Vorhaben zu Fragen des Netzausbaus und -betrieb auf EU-Ebene bieten.
Der Arbeitsauftrag umfasst sowohl eine Analyse des bisherigen wissenschaftlichen Diskurses als auch Experteninterviews und einen Fachworkshop unter Einbindung der Stakeholder. Als Handlungsempfehlungen auf Basis der ressortabgestimmten, im Kabinett verabschiedeten Gigabitstrategie sind zudem auch bisherige Positionierungen von BMUV, UBA, BMWK und BNetzA zu berücksichtigen.
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Die Leistung gliedert sich in folgende Bereiche:
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- Wissenschaftliche Studie zur Auswertung wissenschaftlicher Empirie und ordnungspolitischer Ansätze zu nachhaltigem Giga-Netzausbau, samt Analyse des Forschungsbedarfs in einer Langfassung inklusive executive summary
- Eckpunktepapier für Handlungsempfehlungen
- Barrierefreie Begleittexte und Bildmaterial zum Stakeholderdialog für die Webseite des BMDV
- Ergebnisprotokolle der schriftlichen Konsultation, des Workshops und der Interviews
- Handlungsempfehlungen samt Erläuterungen und Beispielen
- Vorschlag zum Umsetzungsmonitoring
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen
Ort: Bad Honnef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht veröffentlicht.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.
§ 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.