Grundinstandsetzung der U-Bahnhaltestelle Volksdorf (VF) Planungsleistung Objektplanung Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: U-Hst. Volksdorf (VF) PL OP+TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung der U-Bahnhaltestelle Volksdorf (VF) Planungsleistung Objektplanung Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung [ba]
Die U-Bahnhaltestelle Volksdorf (U1) soll im Zuge eines Maßnahmenkomplexes grundinstandgesetzt werden. Insbesondere die denkmalgeschützte Bahnsteighalle (Baujahr 1916/1917) wurde einer Bedarfsplanung unterzogen, deren Empfehlung die Umsetzung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen an Bahnsteig und dem Tragwerk des Bahnsteighallendaches ist. Für die Dachschale (Stahlbeton) der Bahnsteighalle ist aus heutiger Sicht ein Ersatzbau zu planen.
Für diese Baumaßnahme sind die Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerke Bestandteil der Ausschreibung.
Der Leistungsumfang der Planung umfasst die Grundinstandsetzung der Haltestelle Volksdorf und ggf. die damit verbundenen Anpassungsarbeiten an das Haltestellenumfeld (z.B. BE-Planung).
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE363NB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]