WHG 3464, 3466 - Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3464-1-2194
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3464, 3466 - Elektroarbeiten
Die WHG 3464 und 3466 liegen in 13086 Berlin, Bezirk Weißensee.
Gebäudeteile/Aufgänge : 8 Gebäude mit 34 Hausaufgängen mit Dachaufstockung
Anzahl der Geschosse : 4 Bestandsgeschosse mit zusätzlich neu zu errichtender Dachaufstockung alle Gebäude vollunterkellert
Gebäudehöhe : mit Dachaufstockung bis ca. 17 m
Anzahl der Wohnungen : Bestand: 348 / nach der Baumaßnahme 410
m² Wohnfläche : Bestand: 17.482 m² / nach der Baumaßnahme 21.473 m²
Anzahl der Gewerbe : keine
Baujahr : 1958-1960
1, Jacobsohnstraße 50-50D, Jacobsohnstraße 54-54D, Bühringstraße 11-19,
2. (Bühringstraße 3-7, Gustav-Adolf-Straße 136-139, Frieda-Seidlitz-Straße 2-8),
2a Bühringstraße 33-39, Bühringstraße 25-31
Leistungen in Allgemeinbereichen
- Erneuerung der Elektrik in Kellerbereichen (überwiegend Beleuchtung) und Haustechnikräumen (Be-leuchtung und Stromversorgung der Haustechnik) – insg. 34 unterkellerte Hausaufgänge
- Herstellen oder Erneuern der Zählerzentralisierungen
- Erneuerung der Inhouse-Netzinfrastruktur und Anschluss an bestehende APL (Glasfasernetz bis zu den Wohnungen) – insg. 410 Wohnungen
- Erneuerung der Elektrik Treppenhäusern einschl. Klingelanlage – insg. 34 Hausaufgänge mit bis zu 5 Geschossen nach der Dachaufstockung
- Reparatur und Ergänzung der Beleuchtung in Außenanlagen/Müllstandplätzen (bis 5 Standplätze)
Leistungen in Bestandswohnungen:
- Ca. 65% der Wohnungen erhalten ein komplette E-Sanierung (alle Wohnräume, Küche, Flur, Bad) mit Unterputz-Installation, Wohnungsunterverteilungen, Medienverkabelung Netzebene 5 auch in den Wohnräumen, Medienverteilerkasten im Flur (ca. 226 Wohnungen)
- ca. 35% der Wohnungen erhalten eine Teil-E-Sanierung mit Erneuerung der Elektrik im Bad, Aus-tausch der Unterverteilung, Ergänzen von Herd-Anschlussdosen, Reparatur der Elektrik in übrigen Wohnräumen (ca. 122 Wohnungen)
- Erneuerung der Sprechstellen (348 Wohnungen)
Leistungen in neuen Wohnungen der Dachaufstockungen:
- Neuinstallation unterputz oder in Hohlraumwänden in neuhergestellten Wohnungen im Dachgeschoss (angelehnt an Standard HEA 1 – Mindestausstattung)
- Installation von Wohnungsunterverteilungen und Medienverteilschränken sowie Datenverkabelung Netzebene 5 in den Wohnräumen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 3464, 3466 - Elektroarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie
2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.