Digitales Parkplatzmanagement - Parksensoren Referenznummer der Bekanntmachung: FE02-916-202300602_VGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Parkplatzmanagement - Parksensoren
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung der hvv switch-Punkte mit Parksensoren einschließlich der Übertragung und Speicherung der Daten von den jeweiligen Parkplätzen. Daran knüpft der entsprechende Betrieb des Systems an.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung der hvv switch-Punkte mit Parksensoren einschließlich der Übertragung und Speicherung der Daten von den jeweiligen Parkplätzen. Daran knüpft der entsprechende Betrieb des Systems an.
Das Parkleitsystem für hvv switch umfasst im Wesentlichen vier digitale Bausteine:
1. Nutzung einer Sensorik auf den Parkplätzen
2. Verarbeitung der Daten über eine zentrale Plattform (Cloud) und deren Anzeige
3. Mobiler Zugang zu den Informationen für den hvv switch Nutzer in der App
4. Zugang für die Parkraumüberwachung und den Ladesäulenbetreiber
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bausteine 1 und 2.
Gesucht wird für dieses Vorhaben ein Anbieter für die Parksensorik einschließlich der Übertragung und Speicherung der Daten von den Parkplätzen. Die zentrale Mobilitätsserviceplattform soll diese Daten mittels einer Schnittstelle übermittelt bekommen. Die Parksensoren müssen mindestens die Statusinformation frei oder belegt überprüfen können. Es soll übersichtlich zugeordnet werden können, um welchen Stellplatz / Sensor es sich handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE363LD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]