Ladeinfrastruktur BBG 2.BA Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20230602
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ladeinfrastruktur BBG 2.BA
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Busbetriebshof Hummelsbüttel
Im Rahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Hamburg hat sich die HOCHBAHN verpflichtet, die rund 1000 mit konventionellen Dieselmotoren ausgestatteten Busse durch Busse mit alternativen Antriebstechnologien zu ersetzen. Seit 2020 müssen ausschließlich emissionsfrei angetriebene Busse, wie batteriebetriebene Elektrobusse, beschafft werden.
Der Umstieg auf Elektrobusse bringt viele nötige Veränderungen in der bisherigen Infrastruktur der Betriebshöfe mit sich. Unter diesen Veränderungen kommt dem Aufbau einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur die größte Bedeutung zu.
Hierzu wurde das bestehende Betriebshof-Management-System (BMS) um verschiedene Module erweitert, z.B. um das Modul "Last- und Lademanagement". Das Betriebshof-ManagementSystem organisiert heute weitestgehend automatisch die Betriebsabläufe und koordiniert die Umlauf- und Fahrzeugdisposition unter Berücksichtigung des Fahrzeugzustandes und vieler Betriebsparameter wie Tankfüllstand, Wartungsintervalle und etwaiger Störungen.
Für eine erfolgreiche Zuordnung der Fahrzeuge auf die einzelnen Umläufe ist eine stetige Überwachung von entsprechenden Fahrzeugparametern, wie beispielsweise der aktuelle Ladezustand, erforderlich. Dementsprechend müssen Informationen aus dem Bus oder der Ladeinfrastruktur mit dem Betriebshof-Management-System bidirektional ausgetauscht werden.
Um den Einsatz der Elektrobusse zu sichern, bedarf es der höchsten technischen Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur. Dieses wird durch die ständige Überwachung der zentralen Energieversorgung sowie der nachgelagerten Ladetechnik realisiert. Die technische Überwachung und Steuerung erfolgt in der zentralen Schaltwarte der HOCHBAHN.
Um die bestehende Energie-Infrastruktur nicht zu überlasten und einen gesicherten Energiefluss gewährleisten zu können, ist ein Last- und Lademanagementsystem (LMS) realisiert welches jeden Betriebshof individuell überwacht und ggf. eingreift.
Die einzelnen bestehenden Busbetriebshöfe werden in den kommenden Jahren nach und nach mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet. Die gilt ebenso für die neu zu errichtenden Busbetriebshöfe, die sich teils schon in Planung befinden.
Im Kern geht es um den Aufbau von Technikclustern. In einem solchen Technikcluster befindet sich i.d.R. die Energieversorgung: Mittelspannungsschaltanlagen, Transformatoren, Niederspannungsschaltanlagen, DC-Ladegeräte, die zugehörigen Schutz- und Kommunikationstechnik, Eigenbedarfsverteilungen sowie eine Lüftungs-/ Kühleinheit.
Dieses Qualifizierungssystem bezieht sich auf das Projekt zur Versorgung von 58 Ladepunkten unter den Dächern 1c, 2c und 3c des 2. Bauabschnittes auf dem Busbetriebshof Hummelsbüttel und die zugehörige DC-Busladetechnik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,
2. Eigenerklärung, dass gegen Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass gegen Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen,
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption getroffen hat und die geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze beachtet und einhält,
6. Aktuelle Kopie der Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes in Steuersachen und von 2 Krankenkassen bei denen die meisten Beschäftigten des Unternehmens versichert sind, diese dürfen nicht älter als 12 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,
7. Kopie aktuelle Wirtschaftsauskunft (Creditsafe oder vergleichbar), dieser darf nicht älter als 3 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,
8. Gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis mind. 3 Mio. Euro pro Schadensfall,
9. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren,
10. Akzeptanz der Unfallverhütungsvorschriften der Hamburger Hochbahn,
11. Zertifikate DIN EN ISO 9001; DIN ISO 14001 müssen vorhanden sein,
12. Vorlage einer Eigenerklärung der Bewerber zur Einhaltung der im "Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Dienstleister der Hamburger Hochbahn AG" genannten Mindeststandards. Abzurufen unter: https://www.hochbahn.de/resource/blob/5768/7605ff2b374ecf618ed1fae547942baa/nachhaltigkeitsstandards-fuer-lieferanten-und-geschaeftspartner-data.pdf
13. Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
a) Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft der AUFTRAGGEBER die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit.
Der AUFTRAGGEBER kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch den AUFTRAGGEBER innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.
b) Anschließend prüft der AUFTRAGGEBER- die Eignung des Bewerbers anhand der nach § 122 des GWB festgelegten Eignungskriterien/ Mindestbedingungen,- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. § 21 Abs. 1 S. 1 und 2 SchwarzArbG sowie der Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Zur Abgabe der vorstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das Formular Eigenerklärung, das im Vergabeportal aufgeführt ist, zu nutzen.
Hinsichtlich der Qualifizierung sind Anforderungen gemäß dem Dokument "1#_BBG_2.BA_LIS_Q-System_BusLT_Anforderung_2023-05-22" zu erfüllen, das auf der elektronischen Vergabeplattform DTVP (Deutsches Vergabeportal) heruntergeladen werden kann:
- Grundlegende Anforderungen
- Anforderungen an das Unternehmen
- Anforderungen "Ladetechnik"
- Anforderungen "Kommunikation"
- Anforderungen "Nachhaltigkeit"
- Konzept
- Fünf Projektreferenzen nicht älter als 10 Jahre, mit einem Projektvolumen größer 500.000,- EUR netto pro Projekt, aus denen hervorgeht, dass der Aufbau von DC-Ladetechnik für das Laden von emissionsfrei angetriebenen Fahrzeugen realisiert wurde.
Der Fragebogen gliedert sich nach Bewertungskriterien zur allgemeinen Unternehmens- und Leistungsbewertung sowie der Qualitätssicherung. Zur Bewertung dieses Fragebogens geben wir folgende Hinweise: die einzelnen Fragen wurden entsprechend der Bedeutung gewichtet und bewertet gem. "2#_BBG_2.BA_Q-System_BusLT_Matrix_2023-05-24"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist der Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb endet am 21.06.2023, 12:00 Uhr
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE363FN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]