SBH VOB VI 140-23 „Sanierung Berufliche Schule Bautechnik BS08, in 21033 Hamburg“ – hier: Ergänzung Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB VI 140-23

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/schulbau/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SBH VOB VI 140-23 „Sanierung Berufliche Schule Bautechnik BS08, in 21033 Hamburg“ – hier: Ergänzung Rohbau

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB VI 140-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223220 Rohbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Siehe II.2.4

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Ladenbeker Furtweg 159, 21033 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Standort Ladenbeker Furtweg 159 wird das Klassengebäude der BS08 saniert.

Das Schulgebäude der BS08 wurde 1976 errichtet. Seine Mietfläche beträgt ca. 14.336 m². Im Rahmen der geplanten Grundsanierung werden die Räume den aktuellen Bedürfnissen der Schule angepasst. Dabei erhält die Schule durch die Gestaltung des neuen Eingangs einen gut erkennbaren Hauptzugang und ein neues Gesicht. Gleichzeitig sind Umbauten in Form von zwei 500-qm-Kompartements geplant. Außerdem wird die Datentechnik modernisiert und die Raumakustik verbessert. Während der Bauzeit wird die Schule ausgelagert. Die Fertigstellung ist für Mai 2024 geplant.

- Rohbauarbeiten:

o Abbrucharbeiten

o Lichtschächte

o Estricharbeiten

o Putzarbeiten

o Mauerwerksarbeiten

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Voraussichtlicher Ausführungstermin: Ausführungsbeginn umgehend nach Auftragserteilung

Baubeginn Sanierung: Erstes Quartal 2022

Fertigstellung: Zweites Quartal 2024

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
14/06/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit der Ausschreibung SBH VOB OV 016-22 CR wurden die Rohbauarbeiten für das Vorhaben „Sanierung Berufliche Schule Bautechnik BS08, in 21033 Hamburg“ EU-weit ausgeschrieben. Für die Leistung Rohbauarbeiten erhielt der Bestbietende – Fa. ABB Allg. Baugesellschaft Buck mbH – den Zuschlag.

Im Hauptauftrag der Fa. ABB Allg. Baugesellschaft Buck mbH waren kleinere Ausbesserungsarbeiten im Außenmauerwerk vorgesehen. Während der Reinigung des Außenmauerwerks wurde jedoch festgestellt, dass dieses in schlechterem Zustand ist, als ursprünglich angenommen. Aus vorgenanntem Grund wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem die Qualität des Mörtels und der Steine geprüft und bewertet wurde. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Stützkorn nicht mehr Schlagregenfest ist und grundlegend erneuert werden muss.

Aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts soll der bereits beauftragte Auftragnehmer ABB Allg. Baugesellschaft Buck mbH zusätzlich und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens mit den Leistungen der Fassadensanierung an der BS08 beauftragt werden.

Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da

1. sich der Preis um unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,

2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,

3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und

4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.

Hierzu im Einzelnen:

1. Die ergänzende Beauftragung wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 33 % geschätzt.

2. Durch ein Gutachten wird belegt, dass das Stützkorn nicht mehr Schlagregenfest ist. Eine Sanierung wird im Ergebnis des Gutachtens empfohlen. Dem Ergebnis soll gefolgt werden.

3. Die Kosten einer Neuausschreibung können aufgrund der zusätzlich anfallenden Kosten nicht als wirtschaftlich angesehen werden.

4. Eine Neuausschreibung würde erhebliche Mehrkosten mit sich bringen. Da aufgrund der zeitlichen Verschiebung ein neues Gerüst gestellt werden müsste.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2023