Erweiterung HPE Server & Storage Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 18-VST-E-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung HPE Server & Storage Infrastruktur
Die Auftraggeberin betreibt das Mautsystem in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Lkw-Maut einzunehmen und an den Bundeshaushalt zu transferieren. Auf dieser Basis entwickelt sie sich zu einer Service-Plattform des Bundes für Infrastruktur und digitale Dienstleistungen. Zur Umsetzung ihrer Aufgaben betreibt sie diverse IT-Verfahren und stellt an Partner diverse IT-Dienstleistungen zur Verfügung. Dabei betreibt sie am Standort Berlin in zwei Rechenzentren verschiedene Systemkomponenten, welche spezifische Fach- und Querschnittsverfahren, Basis-IT-Dienste und Housing-Services zur Verfügung stellen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ergänzende Beschaffung von Server- und Storage-Verfügbarkeiten im Nutzungskonzept "HPE GreenLake". Zunächst wird damit eine Kapazitätserweiterung des HPE- Bestandssystems sichergestellt, weiterhin dann der sukzessive Austausch des bestehenden Server- und Storage-Systems im laufenden Betrieb ermöglicht.
Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin
Die Auftraggeberin plant die Beschaffung der Private-Cloud-Lösung "HPE GreenLake", um zukünftig effektiver und kostenoptimiert auf neue dynamische Bedarfe der Anwender und Kunden der Auftrag-geberin reagieren zu können und die zeitversetzt im Service auslaufenden Systemkomponenten von HPE zu ersetzen und das HPE GreenLake in das bestehende System einzugliedern.
Als Servicelevel ist ein, analog zum HPE GreenLake Vertrag, HPE Tech Care Essential für die Hard-ware zu gewährleisten.
Zur Implementierung des HPE-GreenLake-Vertrags sollen die folgenden Komponenten in den zwei Rechenzentren der Auftraggeberin am Standort Berlin angeliefert, auf- und eingebaut, das HPE-Startup-Service installiert sowie folgende Schulung angeboten werden:
- Technologie:
o HPE Apollo Server-Systeme gemäß 1.2.1 der Leistungsbeschreibung
o HPE Primera Storage-Systeme gemäß 1.2.3 der Leistungsbeschreibung
- Startkonfiguration:
o HPE Apollo Server-Systeme gemäß 1.4.1 der Leistungsbeschreibung
o HPE Primera Storage-Systeme gemäß 1.4.2 der Leistungsbeschreibung
- 3 Stück HPE Training Credits gemäß 1.4.3 der Leistungsbeschreibung
Rack-Schränke, Stromversorgung, Kühlung, LAN- und SAN-Konnektivität werden von der Auftraggeberin gestellt. Es darf ausschließlich Original- und Neuware des Herstellers HPE angeboten werden. Renew- / Refurbished-Produkte sind nicht zulässig. Wird Hardware angeboten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Startkapazität kann innerhalb der Vertragslaufzeit gemäß der nach derzeitigem Stand ermittelten Ausbaustufen gemäß 1.3 bzw. 1.16. der Leistungsbeschreibung auf Wunsch der Auftraggeberin ansteigen, wobei keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht.
Die dem HPE Greenlake Vertrag zugrundeliegende installierte Speicherkapazität bzw. RAM-Größe ergibt sich aus der Komponentenliste. Davon werden 80% als Reservierte Kapazität in Rechnung gestellt. 20% verbleiben als Pufferkapazität und werden nur anteilig bei Benutzung berechnet. Dabei erfolgt die Erfassung der in Nutzung befindlichen Kapazitäten ("Metering") täglich sowie die Auswertung einschl. Reporting monatlich durch den Auftragnehmer.
Zusammenfassend werden im Zusammenhang mit der Implementierung von HPE- GreenLake folgende Dienstleistungen benötigt:
- Systembereitstellung
- Installation der Systeme
- System-Service & -Support
- Bereitstellung eines personalisierten IaaS-Kunden und Analysesystems
- Relationship Management
- Kapazitätsmanagement
- Change-Management Prozess (CM) als Standardprozess für Anpassungen der bereitgestellten Infrastruktur
Dienstleistungen zur Datenmigration werden nicht benötigt.
Die Rechnungsstellung für die Systemnutzung erfolgt auf Grundlage der der monatlich tatsächlich genutzten Kapazitäten, getrennt nach Technologien (HPE Apollo Virtualisierung und HPE Primera Storage), evtl. anfallende Gebühren und Steuern.
Bei Bedarf installiert der Auftragnehmer zeitgerecht zusätzliche Kapazität in der relevanten Systemumgebung, um zu gewährleisten, dass der Auftraggeberin immer genügend Kapazität für seine prognostizierten Wachstumsanforderungen zur Verfügung steht.
Die Bereitstellung soll vom Auftragnehmer so geplant werden, dass die Betriebsbereitschaft für die Storage-Systeme bis zum 01.06.2023 sichergestellt ist, damit die Migration der Datenbestände aus dem Bestandssystem bis zum 01.07.2023 abgeschlossen werden kann.
Nähere Ausführungen zu den zu beschaffenden Liefer- und Dienstleistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 VgV durchgeführt.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch einen Teilnahmeantrag/Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf.
2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.
Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.
3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.
Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:
1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an.
2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "Erweiterung HPE Server & Storage Infrastruktur" zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen".
3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation".
4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0F63B6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wort-lauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de