Bereitstellung eines Anschlusses für Internet und IP-Telefonie Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-073-FIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dakks.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Anschlusses für Internet und IP-Telefonie
Bereitstellung eines Anschlusses für Internet und IP-Telefonie
Ausschreibungsgegenstand ist ein Vertrag über Internet-Dienstleistungen über maximal 48 Monate für die Bereitstellung einer Internetleitung an den Standorten der DAkkS in Berlin und Frankfurt am Main mit einer Bandbreite von je mindestens 500 Mbit/s symmetrisch sowie eines Anschlusses für IP-Telefonie mit einer Bandbreite von mindestens 20 Mbit/s für den Standort Berlin bzw. mindestens 10 Mbit/s für den Standort Frankfurt am Main.
Ausschreibungsgegenstand ist ein Vertrag über Internet-Dienstleistungen über maximal 48 Monate.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber ganz oder teilweise jährlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.
- Optionale Erhöhung der Bandbreite Internetleitung auf max. 1.000 Mbit/s symmetrisch ohne Vertragsverlängerung
- Optionale Erhöhung der Bandbreite des Anschlusses für IP-Telefonie auf max. die doppelte Bandbreite des jeweiligen Anschlusses (d.h. Standort Berlin bis max. 40 Mbit/s; Standort Frankfurt bis maximal 20 Mbit/s) ohne Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB
Geforderte Nachweise bzw. Erklärungen - (siehe Anlage 11 Angebotsformblatt)
1. Darstellung des Netto-Jahresumsatzes im Bereich Bereitstellung von Internetanschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Versicherung der Haftungshöchstsumme: Betriebshaftpflichtversicherung und
Vermögenschadenshaftpflichtversicherung
1. Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Bereitstellung von Internetanschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
2. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie
Eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen)
abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen.
Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden bzw. wenn solch eine Versicherung noch nicht besteht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
1. In Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte - mit folgenden Angaben:
- Name der Referenz
- Referenznehmer
- Referenzgeber
- Branche
- Ansprechpartner des Referenzgebers
- Projektlaufzeit
- Auftragswert
- Leistungsumfang
- Rolle des Unternehmens
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
2. Zertifizierungen
1. Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn
- Leistungsgegenstand die Bereitstellung von einer symmetrischen Internetleitung war mit der Bereitstellung und Aktivierung von >= 500 Mbit/s,
- der Auftragswert >= [Betrag gelöscht] Euro betrug,
- es nach dem 01.01.2020 abgeschlossen wurden oder seit mindestens 12 Monaten läuft (ab Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung).
2. Zertifizierungen:
- Qualitätsmanagement ISO 9001 (oder gleichwertig)
- Informationssicherheit ISO 27001 (oder gleichwertig, z.B. Sicherheitskonzept nach § 166 TKG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Q2 2027
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen/die Bietergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bietergemeinschaft zu erläutern. Insbesondere ist auf das Leistungsangebot in folgenden Bereichen einzugehen:
- Bereitstellung von Internet Anschlüssen
Weiterhin sind in der Unternehmensdarstellung Zertifikate zur Information anzugeben, welche der Bieter zusätzlich verfügt.
Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen in Deutschland sowie Informationen zum jährlichen Gesamtumsatz und zur Beschäftigtenzahl anzugeben.
Weitere geforderte Erklärungen im Angebotsformblatt:
- Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen
- Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen
- Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots
- Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden
- Personenbezogene Daten
- Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern
- Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter
- Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53
- Erklärung nach § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder §19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Erklärung zur den Vereinbarungen zur Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Eigenerklärung Sanktion Russland
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG sowie Auskünfte des Gewerbezentralregisters anfordern bzw. bei öffentlichen Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a GewO einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMC6JNL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).