Charlottenburger Chaussee 67,75_Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten_Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B17017-3019400-001-363-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Charlottenburger Chaussee 67,75_Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten_Dachabdichtungsarbeiten
Dachabdichtung Haus 2
Charlottenburger Chaussee 67,75 in 13597 Berlin
Abbrucharbeiten des Dachaufbaus bis zum Gefälleestrich inklusive Entsorgung, ca. 1.000m2 Flchdachfläche, Wiederherstellung des Warmdaches mit bituminöser Abdichtung, das Erneuern von Lichtkuppeln und den Aufbau dauerhafter Seilsicherungsysteme. Erneuerung Dacheinläufe.
Die zu bearbeitenden Dachflächen befinden sich auf unterschiedlichen Ebenen, das Dach über 4.OG ist ca.18,50m ü. OK Gelände. Das Dach des Staffegeschosses über 5.OG ist ca. 22m ü. OK Gelände.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland