Unterstützungsleistungen für Peoplesoft HCM Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0206-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen für Peoplesoft HCM

Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0206-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72261000 Software-Unterstützung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Interimsvergabe - Unterstützungsleistungen für Peoplesoft HCM

dienstvertragsliche und werkvertragliche Leistungen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterstützungsleistungen Peoplesoft HCM. maximale Abrufmenge: ingesamt (inkl. Optionszeitraum): 530 Personentage. Hauptvertragszeitraum: 10 Monate. Verlängerungsoption: einmalig um bis zu 7 Monate.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption: einmalig um bis zu 7 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Vergabe aufgrund der Ausnahmetatbestände nach § 13 Abs. 2 SektVO Punkt 3b und 5

Die Systemwartung des Grundsystems PeopleSoft HCM wurde nach Übernahme von PeopleSoft durch Oracle und Auflösung des Hersteller eigenen Consultings von den bisherigen qualifizierten PeopleSoft Beratern bei der Fa. MHP weitergeführt.

Die Installation, Programmierung und Programmpflege ist somit seit der Erstimplementierung in wesentlichen Teilen durch heute bei der Firma MHP tätige Berater erfolgt. Im Auftrag der BVG wurden von den Beratern der MHP für das HCM PeopleSoft kundenspezifische Modifikationen an der Standardsoftware und kundenspezifische Erweiterungen erstellt, sowie Erweiterungen der MHP eingesetzt.

Auf Basis von PeopleSoft sind weitere kundenindividuelle Erweiterungen/Anpassungen/Module/Komponenten und Erweiterungen der MHP im Einsatz. Dazu gehören u.a. die Module die Fallerfassung, die Projektverfolgung und der Abfragemanager.

Die Leistung von Änderungsanforderungen und der PostGoLive Support von PeopleSoft HCM bei der BVG war Gegenstand der Ausschreibung für den Releasewechsel PeopleSoft HCM auf die Version 9.2. Den Zuschlag dafür im Bieterverfahren erhielt die Fa. MHP.

Im Rahmen des PostGoLive Supports werden aktuell von MHP neue Systemfunktionalitäten auf Basis des Standards der Version 9.2 für den Anwender nutzbar gemacht.

Für die Durchführung der Leistungen sind genaue Kenntnisse der bisherigen zu Grunde liegenden Anpassungen/Erweiterungen, der BVG-Systemumgebung sowie der Anforderungen/Ziele/Geschäftsprozesse der BVG eine unabdingbare Voraussetzung.

Nur die MHP verfügt über das notwendige BVG-spezifische Know How und ist sofort in der Lage, die zwingend erforderlichen Leistungen zu erbringen.

Partner für den Betrieb der Plattform ist der derzeitige Auftragnehmer für die beauftragten Erweiterungen. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies würde eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen. Zusätzliche Schnittstellen würden diesbezüglich auch zusätzliche Risikopotenziale für die Systemsicherheit und für die Funktionen der Anwendung bedeuten. Die gewählte Anwendung bietet den sichersten Weg, um die Risiken von Fehlfunktionen abzuwenden, Kompatibilitätsproblemen zu vermeiden. Die Alternativen wären mit einem wesentlich höherem Umstellungsaufwand verbunden.

Eine Übergabe an einen anderen Auftragnehmer wäre auch aufgrund der damit verbunden hohen Komplexität, dem zusätzlich erforderlichen Aufwand für Einweisung in die technischen und fachlichen Zusammenhänge, dem höherem Aufwand für die Durchführung der notwendigen Übergaben, der zusätzlichen Schaffung der erforderlichen technischen Einrichtungen und der erheblich längeren Einarbeitung in die bekannten Strukturen, Rahmenbedingungen und der umfangreichen Dokumentation, welche über viele Jahre gewachsen ist, mit hohem 5stelligen Euro-Betrag unwirtschaftlich und auch zeitlich innerhalb des vorgegeben Rahmens nicht leistbar und birgt dadurch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für Fehler und zusätzliche Aufwände die unbedingt vermieden werden müssen, um den fortlaufenden Betrieb sicherstellen zu können.

Begründung (analog zu § 13 Abs. 2 SektVO Punkt 5 (Zusätzliche Leistungen)

Im Verlauf wurden herstellerseitig Plattform und Tools Release Upgrades und eine Erhöhung der Patch Level, Hot Fixes und Sicherheitspatches zwingend erforderlich, um den herstellerseitigen Support zu erhalten und grundlegenden Plattformfunktionalitäten, die Sicherheit und den Applikationsbetrieb sicher zu stellen.

Aus diesen Gründen wurde die MHP zur Erbringung der Leistungen direkt beauftragt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen für Peoplesoft HCM

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/05/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2023