Einführung, Organisation und Weiterentwicklung einer Engagement-Karte für Hamburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung, Organisation und Weiterentwicklung einer Engagement-Karte für Hamburg
Die Sozialbehörde sucht im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie „Engagement für alle“ (Drs. 21/19311) und des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft „Engagement-Karte für Hamburg (Drs. 22/7238) einen Auftragnehmer/eine Auftragnehmerin, der/die die Einführung und Umsetzung einer Engagement-Karte für Hamburg in Absprache mit der Sozialbe-hörde durchführt und inhaltlich und technisch weiterentwickelt.
Die Sozialbehörde sucht im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie „Engagement für alle“ (Drs. 21/19311) und des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft „Engagement-Karte für Hamburg (Drs. 22/7238) einen Auftragnehmer/eine Auftragnehmerin, der/die die Einführung und Umsetzung einer Engagement-Karte für Hamburg in Absprache mit der Sozialbe-hörde durchführt und inhaltlich und technisch weiterentwickelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate sein oder Eigenerklärung: Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen
bzw. erforderlich sind.
• Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. §§ 123, 124 GWB: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den
einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
• Der entsprechende Nachweis ist binnen 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
•Personen-/Sachschäden (VSU): 500.000 €,
•Vermögensschäden/ Datenschutz: 500.000 €
Referenzen (Mindeststandards): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Zum Nach-weis der Eignung des Bieters ist mindestens eine Referenz zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs vorzulegen. Bieter / Bietergemeinschaften, die nicht über diese Referenz verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren
Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
•Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
• Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
• Eigenerklärung Datenschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.