Inverkehrbringen, Lagerung und Lieferung von konventionellen Leuchtstofflampen (T5/T8) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61365
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Inverkehrbringen, Lagerung und Lieferung von konventionellen Leuchtstofflampen (T5/T8)
Rahmenvertrag über das Inverkehrbringen, die
Lagerung und Lieferung von konventionellen
Leuchtstofflampen (T5/T8)
Rahmenvertragsvereinbarung für das Inverkehrbringen, Lagerung und Lieferung von konventionellen Leuchtstofflampen (T5/T8)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inverkehrbringen, Lagerung und Lieferung von konventionellen Leuchtstofflampen (T5/T8)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.fega-schmitt.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.