Patientenportal Referenznummer der Bekanntmachung: 71-22 (200) BGK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-klinikum-duisburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/universitaetsklinikum-bergmannsheil-bochum/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Murnau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82418
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal
- Etablierung eines Patientenportals nach Vorgaben des KHZG, Fördertatbestand 2 für jede der neun Akutkliniken,
- bereitgestellt auf zentraler Infrastruktur, mandantengetrennt je Standort
- Anbindung an die zentral für die Kliniken aufgebaute Interoperabilitätsplattform der BG-Kliniken
- Integration in bestehende Primärsysteme
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH Leipziger Platz 1 10117 Berlin
Es soll ein System beschafft werden, welches als grundsätzliche Bedingung in der Lage sein muss, sämtliche seitens des Gesetzgebers vorgegebenen Muss-Kriterien des FTB2 als Mindestanforderung zu 100% zu implementieren. Darüber hinaus sind in weiteren Schritten ebenfalls die Kann-Kriterien nach FTB2 sowie klinikindividuelle Anforderungen abzubilden. Neben den in der Kurzbeschreibung aufgeführten Rahmenbedingungen sind hierbei folgende Aspekte zu beachten:
- Die BG-Kliniken verfügen über noch keine Patientenportale im Sinne des KHZG, lediglich in einer Klinik ist eine Teilfunktionalität (Terminmanagement) für einzelne Patientengruppen etabliert. Demzufolge handelt es sich um ein sowohl inhaltlich und mengenmäßig umfängliches, sowie von hoher Komplexität auf Prozessebene geprägtes Projekt, welches alle BG-Kliniken betrifft. Die Komplexität kann nur durch Bieter mit entsprechender Erfahrung in vergleichbaren Projekten behandelt werden.
- Insbesondere die technischen und zeitlichen Abhängigkeiten zum Parallelprojekt Interoperabilitätsplattform (IOP) bedeuten eine hohe technische und organisatorische Komplexität in der Umsetzung.
Die Etablierung des Patientenportals soll parallel zum Zeitpunkt der Vernetzungsfähigkeit der Interoperabilitätsplattform (IOP) standortweise erfolgen, wobei die Teilprojekte an den Standorten nacheinander starten und zeitlich versetzt durchgeführt werden. Für die Ausführung der Leistungen des Projekts Patientenportal besteht eine direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad der Leistungen im Projekt Interoperabilitätsplattform.
Hierzu ist vom Bieter eine Konzeptpräsentation erforderlich, welche in einem Verhandlungsverfahren transparent diskutiert und seitens der BG-Kliniken bewertet werden muss.
- Gleichermaßen ist eine tiefe Integration in bestehende Primärsysteme gefordert. Dies ist zwingend notwendig, um die vom Gesetzgeber formulierten Ziele in Bezug auf eine Entlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einer Reduktion der Aufwände sowie einer Erhöhung der Versorgungsqualität zu erreichen
- Mit der Einführung eines Patientenportals wird es erwartbar zu komplexen Änderungen in den Abläufen und Prozessen kommen. Gleichzeitig ist die BG-Kliniken-weite Systemlandschaft sehr heterogen. Dadurch werden Diskussionen mit den Bietern zu Architekturoptionen, Konfigurationen und Projektplanung notwendig, die in einem Verhandlungsverfahren gut durchgeführt werden können.
- Gleichermaßen ist der Erfolg des Projektes u.a. abhängig vom eingesetzten Registrierungs-/Authentifizierungsverfahren (Onboarding von potentiellen Patienten). Dieses bewegt sich im Spannungsfeld einer Barrierearmen, komfortablen Möglichkeit sich im Portal anzumelden, gleichermaßen jedoch in einer Realisierung sämtlicher State-of-the-Art Verfahren bzgl. Datensicherheit und Datenschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Patientenportal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH635N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).