mobile Ladegeräte
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
mobile Ladegeräte
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 170 Linien mit über 2.300 Mitarbeitenden und 662 Omnibussen an 13 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Um die Ausrichtung des Omnibusverkehrs auf E-Mobilität ausbauen zu können, sind Betriebshöfe der VHH entsprechend umzurüsten. Für die Beschaffung von mobilen Ladegeräten erhält die VHH Fördermittel des Bundes für die Beschaffung. Die mobilen Ladegerät werden auf allen heutigen und zukünftigen Busbetriebshöfen mit Ladeinfrastruktur eingesetzt und dienen dem flexiblen Einsatz als Rückfallebene und Reserve bei Ausfall der vorhandenen ortsfesten Ladeinfrastruktur oder während Wartungsmaßnahmen. Die sollen darüber hinaus auch in der Werkstatt zum Einsatz kommen und z.B. bei Instandhaltungsarbeiten die Batterieladung zu erhalten bzw. zu ermöglichen.
21029 Hamburg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 24 mobilen DC-Ladegeräten mit einer Leistung von je 40 kW sowie ein dazugehöriges Service Level Agreement (SLA) über eine Erstlaufzeit von 60 Monaten nach erfolgreicher Abnahme mit Verlängerungsoption. Detaillierte Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (gemäß Vordruck Anlage A.12).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG.
(3) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576
(4) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis (als Anlage A.4), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist:
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.
(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.11) vorgelegt wird.
(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.6) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (mobile Ladegeräte für Elektrobusse), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.11) vorgelegt wird.
(1) Eigenerklärung über die Personalstruktur (gemäß Vordruck Anlage A.7) unter Angabe der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden sowie einer Aufschlüsselung nach Tätigkeitsgruppen/Qualifizierungsstufen.
(2) Aufstellung von mindestens zwei Referenzprojekten (gemäß Vordruck Anlage A.8) über eine in den letzten 5 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) vergleichbare, abgeschlossene Aufträge über die Lieferung von mobilen Ladegeräten für Elektrobusse mit einer Ladeleistung von mindestens 40kW und einer Kommunikation gemäß dem OCPP Standard und der ISO 15118 unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftraggebers nebst Benennung von (b) deutschsprachige Ansprechperson mit (c) Telefonnummer und (d) E-Mail-Adresse sowie (e) der Leistungsart in kW, (f) der Anzahl gelieferter mobiler Ladegeräte, (g) des Auftragszeitraums, (h) Angabe in Prozent, wie viel der Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation (z.B. Bietergemeinschaften) mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten und (i) der Auftragssumme in EUR.
zu III.1.3 (2): Mindestanforderung:
1. Mindestens 2 Referenzen müssen auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht worden sein.
2. Die Ladeleistung je Ladegerät muss mindestens 40kW betragen.
3. Die Kommunikation muss dabei gemäß dem OCPP Standard und der ISO 15118 erfolgen.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.9) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
(C.I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO) gilt das Folgende:
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.10) zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.11) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
(C.II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende:
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.10). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.11) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft.
Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
E.) Die Bewertung der Angaben der Bieter im Lastenheft erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Angebote und sonstigen mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, insbesondere der von den Bietern zu beantwortenden Übereinstimmungsliste (ausgefülltes Lastenheft). Alle Ausschluss-Leistungsmerkmale müssen dort ohne Einschränkungen erfüllt sein. Angebote, die ein Ausschluss-Leistungsmerkmal nicht erfüllen, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Ausschluss-Leistungsmerkmale (Muss-Kriterien) sind im Lastenheft in der Spalte "Anforderung" durch ein "M" gekennzeichnet. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.