SuedOstLink / SuedOstLink+: Rahmenverträge Kabelschutzrohre
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
SuedOstLink / SuedOstLink+: Rahmenverträge Kabelschutzrohre
Im Rahmen des Übertragungsnetzausbaus sollen für die Realisierung der Vorhaben „SuedOstLink (SOL)“ und „SuedOstLink+ (SOL+)“ Rahmenverträge über die Herstellung und Lieferung von HGÜ- und LWL-Schutzrohren für die Abschnitte des SOL im Netzgebiet der 50Hertz sowie die sich noch in Planung befindliche SOL+-Trasse, vergeben werden. Die Schutzrohre werden den verschiedenen Tiefbau-Unternehmen beigestellt, die für die Tiefbauarbeiten und die Verlegung der für die Erdkabel notwendigen Schutzrohre verantwortlich sind.
SOL Abschnitt A1
Netzgebiet 50Hertz Transmission GmbH
Der Abschnitt A1 befindet sich zwischen Wolmirstedt und Könnern (Länge: ca. 83 km). Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein qualifiziertes Unternehmen gesucht, welches für diesen Abschnitt Schutzrohre für HGÜ- und LWL-Kabel herstellt und liefert.
Der maximale Bedarf an Kabelschutzrohren für dieses Los entspricht ca. 280.000 Rohrmetern.
1 x 2 Jahre sodann 1 x 1 Jahr
siehe Preisblatt
SOL Abschnitt A2
Netzgebiet 50Hertz Transmission GmbH
Der Abschnitt A2 befindet sich zwischen Könnern und Naumburg / Eisenberg (Länge: ca. 98 km). Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein qualifiziertes Unternehmen gesucht, welches für diesen Abschnitt Schutzrohre für HGÜ- und LWL-Kabel herstellt und liefert.
Der maximale Bedarf an Kabelschutzrohren für dieses Los entspricht ca. 405.000 Rohrmetern.
1 x 2 Jahre sodann 1 x 1 Jahr
siehe Preisblatt
SOL Abschnitt B
Netzgebiet 50Hertz Transmission GmbH
Der Abschnitt B befindet sich zwischen Eisenberg und der Landesgrenze Thüringen / Bayern (Länge: ca. 95 km). Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein qualifiziertes Unternehmen gesucht, welches für diesen Abschnitt HGÜ- und LWL-Kabel herstellt und liefert.
Der maximale Bedarf an Kabelschutzrohren für dieses Los entspricht ca. 340.000 Rohrmetern.
1 x 2 Jahre sodann 1 x 1 Jahr
siehe Preisblatt
SOL+
Netzgebiet 50Hertz Transmission GmbH
Der SuedOstLink+ ist Teil des im Bundesbedarfsplangesetz benannten Vorhaben 5a. Der Suchraum für die geplante, ca. 195 km lange Erdkabeltrasse liegt zwischen Klein Rogahn westlich von Schwerin und dem Landkreis Börde westlich von Magdeburg.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein qualifiziertes Unternehmen gesucht, welches für diesen Abschnitt Schutzrohre für HGÜ- und LWL-Kabel herstellt und liefert.
Der erwartete maximale Bedarf an Kabelschutzrohren für dieses Los entspricht ca. 455.000 Rohrmetern. Im Falle der Entscheidung zur Umsetzung eines zweiten Leitungssystems wäre ein maximaler Bedarf von ca. 910.000 Rohrmetern möglich.
1 x 2 Jahre sodann 1 x 1 Jahr
siehe Preisblatt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Hiermit erklären wir, dass auf unser Unternehmen und im Falle der Eignungsleihe bei dem leihenden Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
b) Hiermit erklären wir, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
a) Übergabe der Geschäftsberichte, ersatzweise der Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit verfügbar (siehe Bewerberfragebogen);
Alle der oben geforderten Angaben. Zudem muss der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 Jahre mind. jeweils 5 Mio. EUR betragen.
a) Nachweis für das Vorhandensein einer gültigen Zertifizierung des Unternehmens gemäß DIN ISO 9001; im Falle einer kürzlich abgelaufenen Zertifizierung wird ersatzweise eine Eigenerklärung über eine beabsichtigte oder derzeit laufende Neuzertifizierung akzeptiert
b) Nachweis für das Vorhandensein einer gültigen Zertifizierung des Unternehmens gemäß DIN ISO 14001 oder Nachweis für das Vorhandensein einer gültigen Zertifizierung des Unternehmens gemäß DIN ISO 50001; im Falle einer kürzlich abgelaufenen Zertifizierung wird ersatzweise eine Eigenerklärung über eine beabsichtigte oder derzeit laufende Neuzertifizierung akzeptiert
c) Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über Fertigungsmöglichkeiten in Bezug auf die Herstellung von den in der Ausschreibung spezifizierten Schutzrohren für HGÜ- und LWL-Kabel verfügt. In diesem Zusammenhang sind Angaben zu Produktionsprofil und Adressen der Fertigungsstätten, mit denen sich beworben wird, zu machen. Für den Fall, dass sich der Bewerber fremder Produktionsmittel bedient, ist ein Verfügbarkeitsnachweis dieser beizufügen.
Alle der oben geforderten Angaben.
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichneter Bewerberfragebogen
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
(4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), – sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind – als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Der AG behält sich eine Zuschlagserteilung auf die Erstangebote anhand des bekannt gemachten Bewertungsverfahrens ohne Verhandlungen vor (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."