Fahrtreppenaustauschprogramm Referenznummer der Bekanntmachung: INF2-0363-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrtreppenaustauschprogramm
Demontage,Lieferung und Montage von 13 Fahrtreppen
diverse U-Bahnhöfe in Berlin
Demontage, Lieferung und Montage von 13 Fahrtreppen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG
und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung
(Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden
Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
gemäß Formblatt
- Es müssen 5 Referenzen,die mit den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbar sind,Demontage, Lieferung und Montage von Fahrtreppen auf U-Bahnhöfen, angegeben werden.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu
vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen
erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.
Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der unter III.1 genannten Anforderungen. Das nichterfüllen der genannten Anforderungen führt zum sofortigen Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß den zur Verfügung gestellten Formular abgeben ("Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung").
Dort werden insbesondere folgende Angaben gefordert:
-Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
-Angaben zur Aufgabenteilung
-Bestimmung eines Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft
-Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung.
Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, ist eine Verpflichtungserklärung einzureichen, in der sich das eignungsleihende Unternehmen verpflichtet, dem
Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die die Eignungsleihe betreffenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die Verpflichtungserklärung ist das vorgegebene Formular zu verwenden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
(Vergabeplattform), Vergabekooperation Berlin
entfällt, elektronische Vergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.