22 Dienstfahrzeuge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://big-direkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 Dienstfahrzeuge
Vor dem Hintergrund des Laufzeitendes des aktuellen Full-Service-Leasingvertrages schreibt BIG direkt gesund
die Gebrauchsüberlassung von 14 fabrikneuen Fahrzeugen für 36 Monate als Full-Service-
Leasing mit einer Jahreskilometerleistung zwischen 30 000, 40.000 und 50 000 km neu aus.
Vor dem Hintergrund des Laufzeitendes des aktuellen Full-Service-Leasingvertrages schreibt BIG direkt gesund
die Gebrauchsüberlassung von 14 fabrikneuen Fahrzeugen für 36 Monate als Full-Service-
Leasing mit einer Jahreskilometerleistung zwischen 30 000 und 50 000 km neu aus. Die Fahrzeuge sind für den
Außendienst der Auftraggeberin bestimmt, die Außendienstbezirke sind dabei auf ganz Deutschland verteilt.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Mittelklasse.
Optional können bis zum 31.12.2023 noch 2 weitere Fahrzeuge hinzukommen. Die Bereitstellung aller auf BIG direkt gesund
zugelassenen Leasingfahrzeuge erfolgt am Standort der Auftraggeberin in Dortmund, die Zulassung hat an dem
für den Rechtssitz der Auftraggeberin zuständigen Straßenverkehrsamt in Berlin vorher zu erfolgen. BIG direkt
gesund stellt die übergebenen Fahrzeuge seinen Mitarbeitern zur Nutzung zur Verfügung.
Die Serviceleistungen beinhalten u. a.
— die Übernahme des Schadenmanagements, des Tankkartenmanagements inkl. Bereitstellung der
Tankkarten, der Führerscheinkontrolle,
— die Durchführung der Wartungen, Inspektionen und Verschleißreparaturen, eines Reifenservice, die
Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen und eines digitalen Reportingtools, welches die Auftraggeberin u. a. auch
fahrzeugbezogen jederzeit über alle Kosten, Maßnahmen und Bearbeitungsstände informiert und Analysetools
bereitstellt.
Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage
„Leistungsbeschreibung" und der Anlage „Vertrag“.
Näheres zu den Optionen ist in Ziff. 5 der Anlage „Vertrag“ geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22 Dienstfahrzeuge
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal
von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum
download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).
Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder
unter www.subreport.de Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das
Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom
Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet.
Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den
Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben.
Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen.
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. (...);
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3 der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
abgeschlossen wurde. (...).
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (...).
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland