Rahmenvertrag zur Lieferung von Hardwarekomponenten: Firewall mit Zubehör und Lizenzen, SFP + Transceiver Referenznummer der Bekanntmachung: OV230313RX01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landeseigene juristische Person des privaten Rechts (GmbH)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau und Betrieb der öffentlichen Beleuchtung und Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Lieferung von Hardwarekomponenten: Firewall mit Zubehör und Lizenzen, SFP + Transceiver

Referenznummer der Bekanntmachung: OV230313RX01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30230000 Computerbezogene Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Hardwarekomponenten: Firewall mit Zubehör und Lizenzen, SFP + Transceiver, für die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2025 zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung von Netzwerkkomponenten und Zubehör. Firewall-Appliances mit Zubehör, Lizenzen, Portmodule, SFP+ Transceiver Für eine Einsatzgenehmigung für die zu liefernde Hardware ist die Anlage einer CE-Konformitätserklärung in deutscher Sprache auf Basis mindestens folgender Richtlinien durch den AN zu liefern. Dies ist grundlegende Voraussetzung und wird als Mindestanforderung gewertet. • Richtlinie 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit) und • Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) und • Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen-Richtlinie) und • Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) Sämtliche Dokumentation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Sie muss die gelieferten Systemkomponenten in vollem Umfang eindeutig beschreiben. Die Dokumentation ist im PDF-Format digital zu übergeben. Als Datenträger für die digitalen Unterlagen sind USB-Speichermedien zu verwenden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Lieferungen und Leistungen im Rahmen dieser Ausschreibung gemäß „BEST-PRACTICE-EMPFEHLUNGEN für Anforderungen an Lieferanten zur Gewährleistung der Informationssicherheit in Kritischen Infrastrukturen“, UP KRITIS, Version 3.0 vom November 2021, zu erbringen. Der Auftragnehmer wird insbesondere verpflichtet, Sicherheitslücken zu melden (möglichst entsprechend DIN EN ISO/IEC 291471) und im Falle eines Sicherheitsvorfalls zusammen mit HHVA an der Behebung (möglichst entsprechend DIN EN ISO/IEC 301112) und Ursachenklärung zu arbeiten. Darüber hinaus muss der AN die Erfüllung der Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung an Produkte und Systeme für die gesamte Lieferkette (einschließlich Sublieferanten und etwaiger Nachunternehmer) sicherstellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 062-182917
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Lieferung von Hardwarekomponenten: Firewall mit Zubehör und Lizenzen, SFP + Transceiver

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdamm
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023