Rahmenvertrag über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen und deren Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023000623
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen und deren Entsorgung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen und deren Entsorgung für alle Dienststellen der FHH, Universität Hamburg, HCU, Staatliche Universitätsbibliothek, TUHH, HfBK, HfMT, HAW, HPA, Hamburger Friedhöfe AÖR
Hamburg
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber - beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen (für Faxgeräte und Drucker) sowie deren Entsorgung.
Der Liefergegenstand ist vom AN frei an alle Dienststellen in Hamburg (Behörden, Bezirksämter, Kundenzentren, Finanzämter, Landesbetriebe, Schulen/Büros) UNI Hamburg, HCU, Staatliche Universitätsbibliothek, TUHH, HfBK, HfMT, HAW, HPA AöR, Hamburger Friedhöfe AöR innerhalb des gesamten Stadtgebietes der Freien und Hansestadt Hamburg zu liefern. Ausgenommen ist Neuwerk.
Die öffentlichen Auftraggeber und die Anstalten des öffentlichen Rechts werden im Folgenden „einbezogene Institutionen“ genannt. Die FHH wurde von diesen einbezogenen Institutionen mit der Ausschreibung sowie dem Abschluss der Verträge über die genannte Leistung in deren Namen und für deren Rechnung beauftragt und entsprechend bevollmächtigt, die erforderlichen Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen die einbezogene Institution abzugeben. Auf Verlangen der Bieter kann die Bevollmächtigung durch Vorlage der Vollmacht in Kopie nachgewiesen werden.
Ansprüche gegen die FHH wegen Lieferungen an eine der einbezogenen Institutionen werden nicht begründet. Die FHH und die einbezogenen Institutionen haften insbesondere nicht als Gesamtschuldner.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2027.
Der Vertrag endet mit dem Erreichen des vertraglich festgelegten Höchstwertes, der sich auf den Gesamtumsatz des Rahmenvertrages bezieht. (gemäß Ziffer 14 Besondere Vertragsbedingungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind während der Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen. Ziffer 3 des Eignungsvordruckes (Vergabevordruck Nr. 04) ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Die Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben , Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III 1.2 und III.1.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
1.) Es ist der Vordruck zur Eignung (E1 - Vergabevordruck Nr.04 Eignung) ausgefüllt und ggfs. unterzeichnet einzureichen
2.) wenn zutreffend Nachweis zur Bietergemeinschaft (E3)
3.) Eigenerklärung RUS-Sanktionen (E4)
Es sind zwingend folgende Dokument einzureichen:
4.)Es sind zwingend die in dem Vergabevordruck Nr.04 Eignung ( geforderten 3 Referenzen - E2) einzureichen - gemäß
Verfahrensbrief Ziffer 9.
Die geforderten Mindeststandards sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Der Auftragnehmer (AN) haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern, Erfüllungshilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine dieser Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe pro Schadensfall sowie zweifach maximiert je Versicherungsjahr abzuschließen:
5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
[Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß §160 Abs.3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §160 Abs. 3 S.1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland