Vergabe Büromaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA66940
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Büromaterial
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
bundesweit
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf von Büromaterialien
Zweimal um je ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug Handelsregister (nicht älter als 12 Monate), Nachweis einer ISO 14001 Umweltzertifizierung, Nennung von mind. drei Referenzkunden inkl. Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) mit denen ein Umsatz > 1 Mio. EUR pro Jahr für Büromaterial gemacht und welches elektronisch (z.B. über SAP Ariba) abgewickelt wird
Bestätigung einer deutschlandweiten Lieferfähigkeit innerhalb von 48h an Werktagen (Mo bis Fr), Bestätigung, dass der Bieter über ausreichende Kapazitäten für die Abwicklung der ca. 1.100 wöchentlichen Bestellungen des Auftraggebers besitzt, Bestätigung einer Lagerartikelanzahl > 15.000 für Büromaterial im Sinne des Vergabeverfahrens in Deutschland, Bestätigung, dass mindestens 2.500 nachhaltige Artikel für Büromaterial im Sortiment vorhanden sind
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber behält sich eine spieltheoretische Verhandlungsrunde vor (siehe Vergabeunterlagen Anhang D Basis-Kommunikationspapier).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.