Neubau Verkehrsstation Schwetzingen Nordstadt - Bahnsteige mit Lärmschutzwand inkl. 50Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64721
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verkehrsstation Schwetzingen Nordstadt - Bahnsteige mit Lärmschutzwand inkl. 50Hz
Neubau zweier Außenbahnsteige inkl. 50 Hz, Zugänge und Ausstattung. Rückbau und Neubau einer Lärmschutzwand
Mannheim-Rheinau und Schwetzingen.
Neubau zweier Außenbahnsteige inkl. 50 Hz, Zugänge und Ausstattung. Rückbau und Neubau einer Lärmschutzwand
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Verkehrsstation Schwetzingen Nordstadt - Bahnsteige mit Lärmschutzwand inkl. 50Hz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.