Vergabe einer Bau- und Dienstleistungskonzession zur Sanierung und dem Betrieb einer Kita in Berlin Wendenschloßstraße 114 Referenznummer der Bekanntmachung: TK 30062023-1100
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/facility-management/zentraler-einkauf/artikel.1204
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Bau- und Dienstleistungskonzession zur Sanierung und dem Betrieb einer Kita in Berlin Wendenschloßstraße 114
Vergabeverfahren mit dem Ziel der Überlassung der Liegenschaft Wendenschlossstraße 114 a/b in 12557 Berlin für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit mindestens 150 Plätzen an einen Träger der freien Jugendhilfe oder an den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten SüdOst“ des Landes Berlin
12557 Berlin, Wendenschloßstraße 114 a/b
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Jugend und Gesundheit beabsichtigt, die Liegenschaft Wendenschlossstraße 114 a/b in 12557 Altstadt Köpenick an einen freien Träger der Jugendhilfe oder den Eigenbetrieb“ Kindertagesstätten SüdOst“ des Landes Berlin zu nachfolgend beschriebenen Konditionen und Nutzungszweck zu übergeben.
Ziel des Verfahrens ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in der Bezirksregion Altstadt Köpenick zur Sicherstellung der Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Förderung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten und der prog-nostisch weiter steigenden Kinderzahlen in der Bezirksregion und den angrenzenden Bezirksregionen soll die Kindertagesstätte auf der o.g. Liegenschaft entsprechend der aktuellen Stan-dards unter Beachtung der baulichen Möglichkeiten saniert und anschließend betrieben werden. Mit der Maßnahme sollen mindestens 150 Plätze für Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt bereitgestellt werden.
Die Liegenschaft wird zum nachfolgend beschriebenen Nutzungszweck überlassen.
Der Träger saniert die auf dem Grundstück vorhandene Kindertagesstätte mit mindestens 150 Plätzen und nimmt dieselbe als Träger in Betrieb.
Der Träger muss in der Lage sein, die erforderlichen Baumaßnahmen durchzuführen, in Teilen zu finanzieren und die Bauherrenfunktion auszuüben. Die Ausstattung der Einrichtung und die Gestaltung der Freifläche sind ebenfalls durch den Träger zu gewährleisten. Eine zügige Inbetriebnahme ist zu garantieren.
Folgende Flurstücke befinden sich im Fachvermögen des Jugendamtes und können gemäß § 9 RV Tag für einen Zeitraum von 25 Jahren an den Träger überlassen werden.
110515-444-00434 2 756 m², Gemarkung Köpenick, Flur 444, Flurstücksnr. 434
110515-444-00435 982 m², Gemarkung Köpenick, Flur 444, Flurstücksnr. 435
110515-444-00565 364 m², Gemarkung Köpenick, Flur 444, Flurstücksnr. 565
110515-444-00440 853 m², Gemarkung Köpenick, Flur 444, Flurstücksnr. 440
Die Planungen zur Durchführung der baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick sowie der Erlaubnis erteilenden Behörde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abzustimmen.
Auf der Fläche befindet sich ein Gebäude mit ca. 2000 m² aus den 1980er Jahren.
Es ist vorgesehen, das Gebäude zum 01.08.2023 zu übergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist der Nachweis der erforderlichen KompetenzenzurUmsetzung des Auftrages.
Es werden Ausführungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Darstellung der Kompetenzen desTrägers,das Bauvorhaben entsprechend geltender fachlicher Standards durchzuführen, erwartet, ebenso Aussagen zufachlich-inhaltlichen Kompetenzen.
Für die Beurteilung der Auswahl der Interessenten sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Beschreibung des Bewerber mit Kontaktdaten,
- Tätigkeit des Bewerbers im Bereich der Jugendhilfe und Angabe, seit wann;
a) Jugendhilfe
b) Tagesbetreuung
- in welchen Bereichen und Bundesländern ist der Bewerber im Bereich der Jugendhilfe außerdem tätig
Eignungskriterien:
1. Nachweis der Anerkennung als freier Träger nach SGB VIII
2. Umsatz in den letzten drei Jahren
3. Erfahrung im Betrieb von Kitas
4. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
5. Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Leistungen
6. Nachweis der Gemeinnützigkeit
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII
Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII.
Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit, durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung durchdasFinanzamt, nicht älter als 3 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform möglich: siehe I.3 .
Zur Teilnahme am Wettbewerb besteht die Verpflichtung gemäß § 9 Abs. 3 VgV, sich zu registrieren undeine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse anzugeben (siehe Formular V2121Hinweise Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren in den Vergabeunterlagen).
Die Einreichung/Abgabe der Teilnahmeanträge hat elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB zu erfolgen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]