Ww. Stellingen, Grunderneuerung, Abbrucharbeiten (W-19/3204) Referenznummer der Bekanntmachung: OV 03/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburgwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ww. Stellingen, Grunderneuerung, Abbrucharbeiten (W-19/3204)
Ww. Stellingen, Grunderneuerung, Abbrucharbeiten (W-19/3204)
Hamburg Stellingen
Im Zuge der Grunderneuerung des Wasserwerkes Stellingen sollen im Bestangsgebäude divere Rückbauarbeiten stattfinden.
Dabei handelt es sich um:
6 Stahlbeton Rundfilter, d=5,20m, H=7 m
6 hängende Tauchwände, d= 15 cm, 30 m2
6 Dachfelder aus Hohlsteindeckenm, A=60 m2
diverse Wand und Deckendurchbrüche als Kernbohrungen oder als Sägearbeiten.
Der Umbau erfolgt im laufenden Wasserwerksbetrieb und erstreckt sich daher über 5 Bauabschnitte. Die abzubrechenden Bauteile befinden sich in unmittelbarer Nähe zu in Betrieb befindlichen Anlagenteilen.
Die zulässigen Erschütterungen werden nach DÍN 4150 begrenzt. Die Abbruchverfahren sind grundsätzlich freigestellt, bedürfen aber der Zustimmung durch den AG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
sieh FM Eignung und III.1.3
siehe FM Eignung und III.1.3
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Qulifikationen, Nachweise, Referenzen sowie Abbruchbeschreibungen einzureichen. Fehlende Nachweise bzw. die Nichterfüllung der geforderten Kriterien führt zum Ausschluß bei der Vergabe.
1.) Nachweis, dass das Unternehmen 5 Jahre mit einer Niederlassung mit den ausgeschrieebnen Leitstungen tätig ist.
2.) Drei Referenzen über Abbrucharbeiten von Stahlbetonbauteilen in Gebäuden bei laufendem Betrieb in sensieblen Bereichen wie Lebensmittelverarbeitung,
Krankenhäuser, Kaufhäuser, Wasseraufbereitrung, mit Staub und
Erschütterungsschutzmaßnahmen. Die Referenz muss die dem Angebot zugrundeliegenden und beschriebenen Abbruchverfahren bestätigen. Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein und muss ein Volumen von min 10 m3 fester
Masse umfassen.
Ein Ansprechparten mit Telefonnummer für die Referenz ist zu benennen.
3.) Abbruchbeschreibungen für folgende Teilleistungen:
Titel 22.1 - Abbruch der Filter
Titel 22.2 - Abbruch der Tauchwände
Titel 22.4.- Teilabbruch der Dachdecken
Die Abbruchbeschreibungen müssen folgenden Angaben
enthalten:
- Abbruchverfahren mit den geplangten, zum Einsatz kommenden Geräten und Tätigkeiten.
- Maßnahmen zum Staubschutz
- Maßnahmen zum Abreitsschutz (Gerüste, Absturzsicherungen, PSA)
- Aus der Abbruchbeschreibung muss ersichtlich sein, dass die geforderten Grenzwerte bezüglich der Erschütterungen und der Lärmimmissionen eingehalten werden.
Dieses sind:
In der gesamten Anlage sind die Schwinggeschwindigkeit nach DIN 4150-3,Tabelle 4, Zeile 1 auf vi,max,horizontal 10 mm/s , vi,max,vertikal 10 mm/s zu begrenzen.
In den angrenzenden Büros, der E-Werkstatt und dem Besprechungsraum sind die Erschütterungen auf die Werte nach Tabelle 4, Zeile 2 auf vi,max,horizontal 5 mm/s, vi,max,vertikal 10 mm/s zu begrenzen. In diesen Räumen ist zusätzlich die Lautstärke auf 70 dB(A) begrenzt.
Die Abbruchverfahren werden hinsichtlich ihrer Eignung geprüft.
4.) Nachweis der Fachkunden gemäß TRGS 524/ DGUV 101-004
5.) Entsorgungskonzept in tabellarischer Form mit folgenden Informationen:
- LV-Pos. und Beschreibung der Abfallfraktion
- AVV-Schlüssel
- Verpackungsart und Vorbehandlung
- vorgesehene Entsorgungseinrichtung
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur elektronisch über das Bietercockpit von Hamburg Wasser eingereichte Angebote zugelassen.
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).