RV Dachflächen- und Dachrinnenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: TK 26062023-0900
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
RV Dachflächen- und Dachrinnenreinigung
Dachflächen- und Dachrinnenreinigungen in Liegenschaften des Bezirksamtes Treptow-Köpenick
diverse Liegenschaften des Bezirksamtes Treptow-Köpenick
Die BGF aller zu reinigenden Objekte umfasst ca. 600.000 m2, zumeist als Flach- und Steildachkonstruktion aller bekannten Dachformen. Die Hälfte der genannte BGF entfällt auf flach- und flachgeneigte Dächer. Die andere Hälfte sind Steildachflächen, wo Dachrinnen zu reinigen sind.
Geschätzte zu reinigenden Länge der Rinnen, ca. 35.000,00 m. Ebenda sind als Beläge Bitumen- und/oder Dachziegel sowie Blechdeckungen vorzufinden. Die Traufhöhen variieren von 3 m – 25 m, Firsthöhen bis 30
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifzierter Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular Wirt-124EU, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert).
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169005
1) Weiter ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherung mit Sitz in der EU nachzuweisen. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe diese Versicherung noch nicht bestehen, so ist eine Erklärung über die Bereitschaft zum Abschluss im Auftragsfalle dem Angebot beizufügen. Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber nachzuweisen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
3) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § § 123, 124 GWB (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular Wirt-124 EU. Sollten Ausschlussgründe vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung erfolgte. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169005
Zu 1. Mindestdeckungssummen der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Zu 2. Der durchschnittliche jährliche Umsatz bezogen auf diese besondere Leistungsart muss mindestens 400.000,- EUR brutto betragen
1. Drei Referenzen vergleichbarer Leistungen in Art und Umfang aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
2. Erklärung, aus der die durchschittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ersichtlich ist.
3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169005
Zu 1. Die Referenzen sind in Listenform gem § 46 III 1 VgV einzureichen und müssen im Bereich Dachflächen- und Dachrinnenreinigung jeweils ein Mindestsumme von [Betrag gelöscht] EUR brutto ausweisen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular Wirt-214EU, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Unterauftragnehmer bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular Wirt-235 , das den Vergabeunterlagen beiliegt)
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG siehe Formular Wirt-2141, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich.
Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt nur digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder elektronisch in Textform.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 20.06.2023 09:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]