Entwicklungsgebiet Finkenwerder - Opl. Ingenieurbauwerke Erdbau / Oberflächenentwässerung; Abgabe 1. Angebot Referenznummer der Bekanntmachung: FI32 - 001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsgebiet Finkenwerder - Opl. Ingenieurbauwerke Erdbau / Oberflächenentwässerung; Abgabe 1. Angebot
Der Auftragsgegenstand ist die Erbringung aller erforderlichen Planungsleistungen für das vorliegende Projekt. Der Auftrag beinhaltet die aufgeführten Leistungsphasen der Leistungsbilder
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Flächenherrichtung gemäß §§ 41 ff. der HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 7
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Porenwasserbehandlungsanlage gemäß §§ 41 ff. der HOAI in den Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 7
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Oberflächenentwässerung gemäß §§ 41 ff. der HOAI in den Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 7
- Planungsleistungen Altlastenbeseitigung (Grabensanierung und schadstoffhaltige Bausubstanz)
- Beratungsleistungen Geotechnik
- SiGe-Planungen
- Bauablaufplanung über alle Leistungsbereiche inkl. Integration der Planungsleistungen Dritter sowie weitere besondere und zusätzliche Leistungen.
Erschließungsgebiet Finkenwerder 32
Das Entwicklungsgebiet Finkenwerder 32 liegt im Kern Finkenwerders zwischen dem Finkenwerder Norderdeich und dem Finkenwerder Landscheideweg.
Der Bebauungsplan Finkenwerder 32 wurde im Oktober 2009 festgestellt mit dem Ziel, in dem 56 ha großen Plangebiet familiengerechten Wohnraum in Einzel-, Doppel- und Reihen-häusern zu schaffen. Die wesentlichen baulichen Maßnahmen zur Herrichtung des Entwicklungsgebietes sind die Neustrukturierung der Entwässerung des Gebietes, Flächenaufhöhungen für die zu bebauenden Gebiete sowie die innere Straßenerschließung. Für das Bauvorhaben müssen ebenfalls Anpassungen der Zuwegungen, insbesondere am Finkenwerder Landscheideweg und am Finkenwerder Norderdeich erfolgen (äußere Erschließung).
Für die Oberflächenentwässerung wurde dem B-Plan ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nachgelagert. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit dem 20.04.2022 vor. Gegenwärtig laufen Klageverfahren zum Planfeststellungsbeschluss.
Parallel wurde ein Erschließungsverfahren für die Zuwegungen begonnen. Die Erstverschickung ist durchgeführt worden. Die Schlussverschickung steht noch aus. Die innere Erschließung erfolgt über Sammelstraßen von Norden (Finkenwerder Norderdeich) bzw. Süden (Finkenwerder Landscheideweg).
Das gesamte Erschließungsgebiet wird im Rahmen eines Umlegungsverfahrens bei der BSW in das Eigentum der FHH - Allgemeines Grundvermögen überführt. Der Baubeginn ist abhängig von der Grundstücksverfügbarkeit.
Nach derzeitigem Zeitplan ist geplant im Winter 2024/25 die Rodungsarbeiten durchzuführen und mit weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G6X1P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/