Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001735
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz
Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Stadtgebiet.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ungefähr 200 bis 250 Knoten und Querschnitten Verkehrszählungen durchgeführt. Durch die meist gleichzeitige Erhebung mehrerer Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radverkehr, Fußverkehr) an einem Knoten oder Querschnitt ergibt sich pro Jahr ein Zählumfang von ungefähr 300 bis 350 Zählstellen.
Die Erhebungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag üblicherweise in den Zeiten zwischen 6 und 19 Uhr statt. In Ausnahmefällen ist mit Zählungen nachts (24h) oder am Wochenende zu rechnen.
Die Zählungen können entweder durch Videoaufzeichnungen mit anschließender manueller Auswertung oder durch Zählpersonal vor Ort durchgeführt werden. Nach einer ersten Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer werden die Ergebnisse der Erhebungen sowie die Zählunterlagen (z.B. Lagepläne) über die von der BVM genutzte Verkehrszählsoftware digital übermittelt.
An geeigneten Standorten werden in Abstimmung mit der BVM bereits vorhandene Geräte zur Zählung des Verkehrs eingesetzt (derzeit Seitenradargeräte für Kfz). Weiterhin wird vom Auftragnehmer die Unterstützung beim Einsatz gegebenenfalls künftig zu beschaffender Messgeräte für temporäre Zählungen sowie beim Testen möglicherweise künftig möglicher automatisierter Bildauswertesystemen erwartet.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ca. 200 bis 250 Knoten und Querschnitten Verkehrszählungen durchgeführt. Durch die meist gleichzeitige Erhebung mehrerer Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radverkehr, Fußverkehr) an einem Knoten oder Querschnitt ergibt sich pro Jahr ein Zählumfang von ungefähr 300 bis 350 Zählstellen. Sie erfolgen auf Einzelanforderung des AG und umfassen die Erhebung von Kraftfahrzeugen (unterteilt in verschiedene Fahrzeugklassen oder Fahrzeugarten) sowie des Rad- und Fußverkehrs.
Die Erhebungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag statt, üblicherweise in den Zeiten zwischen 6.00 und 19.00 Uhr (z. T. ab 5.00 Uhr und/ oder bis 20.00 Uhr). In Ausnahmefällen ist mit Zählungen nachts, am Wochenende und in den Schulferien zu rechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls elektronisch abrufbar.
Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2 und 3 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.