Lieferung von Betriebsmessgeräte für 10-kV-Ortsnetzstationen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001573
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Betriebsmessgeräte für 10-kV-Ortsnetzstationen
Lieferung von Betriebsmessgeräte für 10-kV-Ortsnetzstationen für die Stromnetz Berlin GmbH.
Im Bereich des Berliner Verteilnetzes existiert eine Systemlandschaft, in die sich die neue Messtechnik einfügen soll. Die Betriebsmessgeräte (BMG) werden direkt durch den Auftraggeber in den Ortsnetzstationen im Berliner Stadtgebiet verbaut. Dabei handelt es sich überwiegend um Kompaktstationen, die einen stark begrenzten Bauraum anbieten. Damit die Geräte in allen Bauformen genutzt werden können, müssen zwingend die Anforderungen zur Bauform, siehe hierzu Abschnitt 5.3 Teil b, eingehalten werden. Die zentrale Datenbank wird heute über die Anwendung LEDAN CSX verwaltet. Dieses Kopfsystem wird im Laufe der kommenden Jahre ersetzt. Die Schnittstelle in Richtung Kopfsystem ist zwingend transparent zu halten, damit eine Migration auf ein Folgesystem möglich wird.
Der schrittweise Ausbau des Ortsnetzstationsnetzes mit richtungsbezogener, registrierender und kommunizierender Messtechnik ist für den sicheren Betrieb und Ausbau eines zukunftssicheren Verteilungsnetzes erforderlich.
Für die Fernsteuerung/Überwachung des Mittelspannungsnetzes sind in den Ortsnetzstationen bereits Fernwirkgeräte im Einsatz, über welche auch die Datenübertragung der Messwerte aus den Ortsnetzstationen erfolgt.
Lieferung von Betriebsmessgeräte für 10-kV-Ortsnetzstationen
2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber prüft die Eignung des Bewerbers auf Grundlage der vom ihm eingereichten Nachweise
nach Maßgabe formalen und inhaltlichen Vorgaben der EU-Auftragsbekanntmachung bzw. der
Teilnahmebedingungen gesamthaft. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn der Auftraggeber auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Nachweise davon ausgehen kann, dass das Unternehmen die zu erbringenden
Leistungen vertragsgemäß ausführen wird; Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.
5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und
Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis
vorzulegen.
(a) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss
Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern
zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen.
(b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5)
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in
dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein.
Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei
Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse
der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014
über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014
aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden.
Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative
Erklärung abzugeben.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben
beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a) Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt,
dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die
erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht
älter als drei Monate sein.
(b) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen
Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-,
Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus
datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige
Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung
der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten
Mindestdeckungssummen umfassen.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend
genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers
vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende
Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu
verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die
Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende
Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung
müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken:
• Sachschäden 2. Mio. Euro
• Personenschäden 2. Mio. Euro
• Vermögensschäden 1.Mio. Euro
(c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben,
Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in
dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die
Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 oder – sofern für das letzte geforderte
Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden
Jahresabschlüsse, vorzulegen.
Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei
letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder
mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die
entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.
Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass
der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten
Nachweises gegründet worden ist.
In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen
Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum
Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum
Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021
machen.
Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige
Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre
seit der Gründung zu tätigen.
Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass
der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten
Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss pro Jahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro
betragen
Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss
im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
Hinweise:
Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose
ermöglichen, ob der Bewerber wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet
ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen.
Der Auftraggeber kann zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergänzend zu den geforderten Erklärungen
und Nachweisen Auskünfte von Wirtschaftsauskunftsdateien sowie allgemein
verfügbare Informationen heranziehen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber
die in Formblatt 7.1 und 7.2 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben
beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a)Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden
Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand
vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand
entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz
erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den
vergangenen 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung)
erbracht wurden.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzen vorzulegen.
(iv) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und
Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die
Vergleichbarkeit wird bejahrt, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben
der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“
vollständig beantwortet werden können und die in der
Referenz angezeigten erforderlichen Parameter (Ueff mittel, Ueff min, Ueff
max; Ieff mittel, Ieff min, Ieff max; Frequenz; cosΦ; - P+, P-; Q+, Q-; S
mindestens erfüllt sind. Des Weiteren muss, falls die angegebene Abmessung
in der Referenz von den geforderten technischen Geräteanforderungen
(120x150x350 mm (HxTxB)) abweicht, eine Eigenerklärung abgegeben
werden, dass die Abmessungen 120x150x350 mm (HxTxB) eingehalten
werden kann. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der
Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:
Das BMG muss:
- in luftisolierten Schaltanlagen verbaut worden sein
- über Modbus RTU (Betriebsart Slave) an eine bestehende Fernwirkeinheit
angekoppelt worden sein
- die angegebenen Parameter müssen mindestens bereitgestellt worden sein.
Des Weiteren werden nur solchen Referenzen gewertet, bei denen die
Messgeräte bzw. das Messgerät mit den genannten Mindestanforderungen
mindestens seit einem halben Jahr im anstandslosen Normalbetrieb
(abgenommen und im störungsfreien Betrieb) läuft. Dem Auftraggeber steht es
frei, die Referenzen beim Referenzgeber zu hinterfragen.
(v) Ergänzende Angaben
Der Bewerber ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage
zum jeweiligen Formblatt 7.1 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte
Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum
Verständnis der Referenz aus Sicht des Bewerbers erforderlich ist.
(vi) Nachweis
Zum Nachweis hat der Bewerber für jede Referenz das Formblatt 7.1
auszufüllen. Das Formblatt ist mehrfach zu verwenden.
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bewerber, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in
diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen
angeben zu dürfen.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des
Referenzauftraggebers bestätigt der Bewerber, dass sich der Ansprechpartner
des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels
der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen.
Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus
datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bewerber auf anderem Weg
sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber
einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit
des Bewerbers/Bieters möglich ist.
Alle Angaben des Bewerbers müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber
behält sich eine Überprüfung vor.
(b) Technische Geräteanforderungen
Zugelassen werden nur solche Bewerber, dessen BMG nachfolgende
technische Anforderungen erfüllen:
1. Das BMG muss dafür geeignet sein, in luftisolierten Schaltanlagen in
der Mittelspannungstechnik verbaut zu werden.
2. Die Abmessungen des BMG sind maximal 120x150x350 mm (HxTxB).
3. Das BMG muss mindestens 40 Stromkanäle und 4 Spannungskanäle
enthalten.
4. Das BMG muss über Modbus RTU (Betriebsart Slave) an eine bestehende
Fernwirkeinheit ankoppelbar sein.
5. Das BMG stellt mindestens folgende Parameter bereit:
a. Ueff mittel, Ueff min, Ueff max
b. Ieff mittel, Ieff min, Ieff max
c. Frequenz
d. cosΦ
e. P+, Pf. Q+, Qg. S
Die technischen Mindestanforderungen müssen mittel Eigenerklärungen sowie
technischen Datenblätter nachgewiesen werden. Weiterführende
entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Der Bewerber kann
zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben die Anforderungen der Vergabestelle gemäß der "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags/
Verfahrens- und Teilnahmebedingungen zum Teilnahmewettbewerb" zwingend zu beachten und die entsprechenden Formblätter zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]