Lieferung und Transport von elektrischer Energie 2024-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: SHF_Strom_24-27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.humboldtforum.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Transport von elektrischer Energie 2024-2027
Lieferung und den Transport von elektrischer Energie für die gesamte Liegenschaft für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026, optional bis 31.12.2027.
Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung sämtlicher Verbraucher im Neubau des Berliner Schlosses mit Strom über eine leistungsgemessene Abnahmestelle. Darüber hinaus ist die Stiftung noch an fünf weiteren in der Nähe gelegenen Standorten tätig, die ebenfalls als nicht leistungsgemessene Abnahmestellen in die Versorgung einzubeziehen sind.
Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss Schloßplatz 10178 Berlin
Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages ist die Belieferung und der Transport der von der SHF benannten Abnahmestellen mit elektrischer Energie entsprechend dem tatsächlichen Bedarf (Vollstromversorgung) und damit frei Abnahmestelle. Der Lieferantenwechsel muss durch den zukünftigen Lieferanten bis zum 30.10.2023 gegenüber den jeweils zuständigen Netzbetreibern angezeigt werden. Ein diesbezüglicher Vorbehalt wird nicht akzeptiert.
Die neu abzuschließenden Verträge über die Belieferung und den Transport von elektrischer Energie werden für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 ausgeschrieben. Für das vierte Lieferjahr 2027 steht beiden Seiten jeweils eine Kündigungsoption zu.
Der zukünftige Lieferant ist für alle erforderlichen Teilleistungen verantwortlich und hat dafür sämtliche Kosten zu tragen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Regelung der Netznutzung, des Messstellenbetriebs sowie die turnusmäßige Übergabe der Verbrauchs-, Leistungs- und Kostendaten sämtlicher Abnahmestellen mindestens in elektronischer Form an vom Kunden zu benennende Ansprechpartner.
Kündigungsrecht für 2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
b) Eigenerklärung nach § 5 EnWG.
a) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist
b) Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Stromlieferung) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist
c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
zu a) Der nachgewiesene Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist muss mind. EUR 2 Mio. pro Jahr betragen.
zu c) Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach- und Personenschäden mindestens EUR 1 Mio. (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) und für Vermögensschäden mindestens EUR 500.000 (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) betragen. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein Angebot, ist ausreichend.
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren.
c) Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervorgeht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist.
zu a) Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie der relevanten Aspekte der Russland-Sanktionen gemäß Art. 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 zu erklären. Für die Erklärung ist das Formblatt 2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss das Formblatt 2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
3) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Im Angebot haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Formblatt 2.2_Erklärung Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels Formblatt 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit dem Formblatt 2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formblätter 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formblatt 2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M6X2Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 3 genannten Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.