Sanitär- und Heizungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: OV 06-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär- und Heizungstechnik
Sanitär- und Heizungstechnik über die Dauer von 2 Bauabschnitten
Ziegelstraße 5, 10117 Berlin
1. BA und 2. BA liefern und montieren von:
ca. 325 m SML Rohr und Formstücke DN 50 - DN 150
ca. 175 m HT Rohr und Formstücke DN 40 - DN 110
1 Stk. Fäkalienhebeanlage mit Doppelpumpe und Zubehör
ca. 630 m Edelstahlrohrleitung mit Formstücke für Trinkwasserinstallation DN 12-50
1 Stk. trocken Feuerlöschleitung Einspeisung und Entnahmestellen
ca. 50 Stk. Hand - Feuerlöscher mit Schutzschränke
ca. 70 Stk. Sanitär Montageelemente und Sanitärkeramik
ca. 4.000 m Heizungsrohr und Formstücke aus C-Stahl mit Pressverbindung
ca. 315 Stk. Stahlröhrenradiatoren mit Zubehör
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt V 124. H F (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124. H F angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) anzugeben oder es sind das Formblatt V 124. H F sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124. H F auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen)
Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) angeben oder es sind das Formblatt V 124. H F sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der
Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Bei fehlender Eintragung im ULV oder Präqualifikationsverzeichnis sind folgende Dokumente nachzuweisen:
* Gewerbeanmeldung
* Handelsregisterauszug/ Eintragung in Handwerksrolle bzw. der IHK
* Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung
* Erklärung Zahlung Steuern
* Erklärung Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse
* Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
* Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt
* drei vergleichbare Referenzen samt Bestätigung AG
* Angaben zu den Arbeitskräften
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt V 124. H F (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124. H F angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) anzugeben oder es sind das Formblatt V 124. H F sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124. H F auch für diese anderen
Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) angeben oder es sind das Formblatt V 124. H F sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der
Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt V 124. H F (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124. H F angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) anzugeben oder es sind das Formblatt V 124. H F sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124. H F auch für diese anderen
Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) angeben oder es sind das Formblatt V 124. H F sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der
Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gesetzliche Ausschlussfristen für Rechtsbehelfe
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Unter den Linden 6
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]