Bewertung und Darstellung Airside Operations
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewertung und Darstellung Airside Operations
Beschaffung einer Software, die über verschiedene Systeme verteilte Informationen (z.B. aktuelle Prozessinformationen, Enteisungsdaten, Simulationsparameter, Reports, Auslastungen, Konflikte, Wetterinformationen, CO2-Einsparpotenziale und Radarinformationen) bündelt und sowohl Lagebilder in Echtzeit als auch rückblinkend analysiert und durch spezifische KPIs in einer einzigen Software vereint und von definierten Stakeholdern am Flughafen BER genutzt werden kann.
Mindestanforderungen an die Software:
1. Darstellung von Fluginformationen (Zeitstempel aus dem A-CDM-Umfeld, aktuelle Informationen, Enteisungsportfolio, Speeds, Richtungen, Airline-Spezifikas) und Radarspuren (Anflug, Bodenbewegungen, Abflugrouten) in einer ansprechenden, einfach zu verstehenden, intuitiven grafischen Anzeige.
2. Bereitstellung von Reports (u.a. Auslastung der Bahnen, Auslastung der Rollwege, unvollständige Radar-Spuren bei definierten Vorgängen und Runway-Crossings) sowohl in grafischer als auch tabellarischer ansprechender Form.
3. Darstellung von Wetterinformationen auf METAR-Ebene.
4. Ansprechende Datenanalyse und aufbereitete KPI’s von spezifischen Anforderungen (Enteisung, variable Taxi-Times, Gatekonflikte, Ursachendarstellen)
sowie Ableitung von CO2-Einsparpotenzialen im Luftraum und am Boden.
5. Darstellung von Live-Situationen aber auch rückblickend als Vergangenheitsbetrachtung aufrufbar für den einfachen Nutzer nach spezifischen freiauswählbaren Selektionskriterien (z.B. in frei definierbaren Zeiträumen).
6. Bereitstellung als Cloud-Lösung und nicht am Campus.
Das Tool sowie die Datenspeicherung soll als Cloudlösung ausgelegt sein und mit den gängigen Sicherheitsmechanismen und Zertifizierung im Flughafenumfeld zur Verfügung stehen.
7. Einrichtung von verschiedenen Benutzergruppen, die Zugang zu verschiedenen Bereichen haben (inkl. einer separaten Ebene mit Administratorkonten mit vielseitigen Administratorechten).
8. Zugang per moderner und responsiver Weboberfläche in gängigen Browsern
(z.B. Chrome, Edge od. Safari).
9. Einbindung in die bestehende Flughafeninfrastruktur (u.a. AODB, Boden und Luftlagesysteme, Datalakes, MS-AZURE und bestehender Management Cockpits)
10. Es muss sich um eine Standardsoftware handeln (tried & tested); es dürfen keine eigenentwickelten Individualsoftwares angeboten werden. Die Software muss bereits an Verkehrsflughäfen (PAX-Volumen größer 20 MIO) erfolgreich eingesetzt werden.
11. Die Standardausführung der Software muss alle vorgenannten Funktionalitäten bereits beinhalten (kein F/E-Projekt).
12. Das Hosting / die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ist beschränkt auf die EU und den EWR sowie, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO besteht, die Schweiz.
13. Die Software soll stetig in agiler Form weiterentwickelt und mittels Change Requests an neue Anforderungen angepasst und weiterentwickelt werden können.
14. Die Software muss nach Beauftragung innerhalb von zwei Monaten implementiert und vollumfänglich nutzbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen können ihr grundsätzliches Interesse an der Ausführung des beschriebenen Auftrags bis zum 04.07.2023, 11:00 Uhr formlos per Email an die [gelöscht] bekunden. Bitte beziehen Sie sich im Betreff der Email auf VI-2023-0003.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen einer gegebenenfalls nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe unter anderem folgende Nachweise erbringen müssen:
1) Befähigung:
a) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen')
b) Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheitsmanagement:
Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN ISO 27001 (in der aktuell gültigen Fassung). Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen ist von dem Bewerber nachzuweisen, der sich auf sie beruft.
b) Nachweis von Referenzen:
Nachweis von mindestens zwei Referenzen über die erfolgreiche Lieferung und Implementierung einer Software, die über verschiedene Systeme verteilte Informationen (z.B. aktuelle Prozessinformationen, Darstellung der Radarspuren, variable Taxizeitenauswertung, Gate-Konfliktdarstellung) und die wichtigsten Workflows (z.B. Reporting und Runway-Kreuzungen) in einer einzigen Software vereint und von allen Beschäftigten am Flughafen genutzt werden kann.
Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der gegebenenfalls nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie, dass das gegebenenfalls nachfolgende Verfahren als Nichtförmliches Verfahren der Unterschwelle geführt wird. Diese Bekanntmachung erfolgt nur zu Transparenzzwecken EU-weit.
Diese regelmäßige, nichtverbindliche Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung für den AG, die angekündigte Beschaffung tatsächlich auszuschreiben. Vielmehr kann ohne Angabe von Gründen auf die Vergabe aller oder einzelner Aufträge, die Gegenstand der regelmäßigen, nichtverbindlichen Bekanntmachung sind, verzichtet werden. Ein schutzwürdiges Vertrauen der Unternehmen auf Einleitung des Beschaffungsprozesses besteht nicht.