Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für fünf Bundesliegenschaften in Niedersachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg - VOEK 156-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 156-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für fünf Bundesliegenschaften in Niedersachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg - VOEK 156-22
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für fünf Bundesliegenschaften in Niedersachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg
Grauflächenreinigung und Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und nichtöf-fentlichen Flächen von zwei Bundesliegenschaften in Hannover
Generaldirektion Wasserstraßen u. Schifffahrt- ASt Mitte, Am Waterlooplatz 5, 30169 Hannover
Behördenpark Möckernstraße, Möckernstraße 30, 30163 Hannover
WE142096
Öffentlich:
Gehweg ca. 290 m²
Nichtöffentlich:
Fahrbahnen, Zufahrten, Parkplatz ca. 257 m²
4 Eingänge/Treppen (21 Stufen) ca. 40 m²
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WE142592
Öffentlich:
-Fußweg mit Fugen (Fläche Grau) ca. 1.090,20 m²; (Fläche WD) ca. 1.090,20 m²
-Zufahrt zum Grundstück ohne Fugen ca. 200,06 m²
Nichtöffentlich:
-Fahrbahn ohne Fugen (Fläche WD) ca. 27.806,12 m²
-Parkplätze mit Fugen (Fläche WD) ca. 2.250 m²
-Gehweg mit Fugen (Fläche WD) ca. 1.950 m²
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.09.2029.
Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen von zwei Bundesliegenschaften in Uelzen
Bundespolizei-Abteilung Uelzen, Hainberg, 29525 Uelzen
WSA Uelzen, Greyerstr. 12, 29525 Uelzen
WE 109484
Nichtöffentlich:
-Gehweg, Pflaster 4.450 m²
-Straßen, Parkplätze, Hubschrauberlandeplatz, Asphalt ca. 37.400 m²
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WE 142040
Öffentlich:
-Gehweg, ca. 250 m²
Nichtöffentlich:
-Gepflasterter Bereich am Haupteingang, ca. 75 m²
-Freitreppe, ca. 20 m²
-Besucherparkplatz, ca. 55 m²
-Fußweg, ca.70 m²
-Kellertreppe, ca. 2 m²
-Zufahrt und teilweise Parkplatz, ca. 310 m²
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.09.2029.
Durchführung des Winterdienstes auf den nichtöffentlichen Flächen von einer Bundesliegen-schaft in Friedland
Bundesverwaltungsamt Friedland, Heimkehrerstr. 16, 37133 Friedland
WE 142010
Nichtöffentlich:
- Zufahrt, Gehweg, Hof, Parkflächen (Stellplätze, Fahrbahn), ca. 1.095 m²
- Gehweg, Parkfläche (Stellplätze, Fahrbahn) frühestens ab 2025, ca. 656 m²
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.09.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für WE 109484 gelten folgende besondere Ausführungsbedingungen (§128 Abs. 2 GWB):
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragneh-mer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die jeweilige Liegenschaft nut-zenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bun-despolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der jeweiligen Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs.2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Mit dem Angebot sind folgende Anhänge ausgefüllt einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01),
- Preisblatt (Anlage B-02),
- Bieterauskunft (Anlage B-03)
- Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)
- Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), (falls einschlägig).
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Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätetestens: 26.06.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 22.06. 2023 durchgeführt werden und müssen spätestens bis zum 19.06.2023 vereinbart werden. Eine Ortsbesichtigung für die WE 142096, Los 1 wird nicht angeboten.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr,
- Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de