Erschließung Speicherstadt - Wegebaumaßnahme Neuer Wandrahm Referenznummer der Bekanntmachung: ESPP - 008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Speicherstadt - Wegebaumaßnahme Neuer Wandrahm
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Umbau der Verkehrsflächen in der Straße "Neuer Wandrahm" vor dem dortigen "Speicherblock P". Die Straße verläuft zwischen den Straßen "Kannengießerort" und "Bei St. Annen". Sie befindet sich im Gebiet der Speicherstadt im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte, Stadtteil HafenCity. Die Hamburger Speicherstadt ist der weltgrößte historische Lagerhauskomplex in einem Hafengebiet und ist auf der Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen. Die Speicherstadt befindet sich südlich des Zollkanals und der Hamburger Innenstadt und bildet das Bindeglied zwischen Innenstadt und HafenCity. Die Straße "Neuer Wandrahm" weist eine Länge von ca. 150 m auf.
Auf der nördlichen Straßenseite befindet sich die Kaimauer zum Zollkanal, auf der südlichen Straßenseite auf gesamter Länge das historische Lagergebäude des Speicherblocks P.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Kaimauer entlang des Zollkanals vollständig saniert. Die Arbeiten zur Kaimauersanierung werden voraussichtlich im März 2023 abgeschlossen sein.
In Folge der Kaimauersanierung werden sich die an die Kaimauer anschließenden Verkehrsflächen um ca. 2 m verbreitern sowie um bis zu 0,5 m in der Höhenlage verändern und baulich an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die Provisorien nach der Kaimauersanierung sind aufzunehmen und es sind eine Fußgängerpromenade, Längsparkstände, eine Fahrbahn, Senkrechtparkstände sowie ein Lagerstreifen unmittelbar am Speichergebäude neu herzustellen.
Die Pflasterdecken und sind in ungebundener Ausführung unter Verwendung des vorhandenen Granit-Großsteinpflasters herzustellen. Im Promenadenbereich werden Kupferschlackensteine bzw. neue Betonsteine mit Schlackenbelagvorsatz verwendet.
Weiterhin sind Bordkanten, taktile Elemente, Ausstattungsgegenstände sowie Entwässerungsanlagen neu herzustellen.
Neuer Wandrahm 20457 Hamburg
- Verkehrsregelung (4 Bauphasen)
- Erdbau (ca. 2.000 m³)
- Baugruben, Leitungsgräben (ca. 500 m³)
- Wasserhaltung (ca. 2 Trummenbaugruben)
- Entwässerung für Straßen (ca. 15 Straßenabläufe)
- Ungebundene Tragschichten (ca. 3.600 m²)
- Pflaster, Platten, Borde, Rinnen (ca. 300 m GHB, ca. 2.300 m² Großpflaster Naturstein, ca. 1.700 m²
- Kampfmittel (ca. 3.300 m² Oberflächensondierung)
- Pfosten, Schilder, Poller, Möblierung, Markierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wegebaumaßnahmen Neuer Wandrahm,
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G6XWC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/