Hotelbetrieb am Akademiestandort Region Tangermünde (Storkau) Referenznummer der Bekanntmachung: VBG/2022/10/5477
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811346554
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hotelbetrieb am Akademiestandort Region Tangermünde (Storkau)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Anmietung von Tagungs-, Schulungs- und Übernachtungskapazitäten in einem Hotelbetrieb mit mindestens 3 Sternen gemäß der aktuellen "Deutschen Hotelklassifizierung" zum 01.01.2024 für zwei Jahre mit folgenden Verlängerungsoptionen:
A: vom 01.01.2026 - 30.06.2026
B: vom 01.07.2026 - 31.12.2026
C: vom 01.01.2027 - 30.06.2027
D: vom 01.07.2027 - 31.12.2027
Das auszuschreibende Objekt soll sich in einem Umkreis von 50 Kilometern ausgehend vom Standort der derzeitigen Akademie (Region Tangermünde, OT Storkau in Sachsen-Anhalt) befinden.
Hotel Schloss Storkau Im Park 1 39590 Tangermünde/OT Storkau
Anzahl der Seminarzüge: 2 - 4 Seminarzüge in 42 Wochen jährlich
Teilnehmende (TN) pro Seminarzug: 16 - 18
Dozierende pro Seminarzug, davon VBG bzw. Vertragsdozent:1 - 2
Anzahl der Seminarzüge am Wochenende (WE): jeweils 1 - 2 Seminarzüge an 10 WE jährlich
Teilnehmende pro WE-Seminarzug: 16 - 18
Dozierende pro Seminarzug, davon VBG bzw. Vertragsdozent: 1 - 2
Anwesenheitstage der Teilnehmenden insgesamt pro Jahr: max. 11.500
Die Gesamtauslastung wird für jedes der Vertragsjahre jeweils 1/4-Jahr im Voraus bekannt gegeben.
Für die Durchführung der oben genannten Seminarzüge werden folgende Flächen und Ausstattungsanforderungen benötigt:
4 Seminarräume, davon 2 mit mindestens 60 m2, 1 mit mindestens 75 m2 und 1 mit mindes-tens 100 m2.
Zu jedem Seminarraum muss ein Pausenbereich vorhanden sein. Dabei dürfen die Pausenbereiche für die kleineren Seminarräume nicht kleiner als 10 m2 sein. Für die beiden großen Seminarräume muss der Pausenbereich jeweils min. 28 m2 groß sein. Die Pausenräume dürfen auf einer gemeinsamen Fläche ausgewiesen werden. Die vorstehend genannten Flächenangaben sind dann zu addieren.
Die Beleuchtung muss dimmbar sein und mindestens 650 Lux betragen.
Der Einsatz von modernen Medien muss gewährleistet sein. Die Unterbringung der Moderationsunterlagen ist im Seminarraum zu ermöglichen.
Die Seminarräume müssen über ausreichende Belüftung verfügen. Vor den Seminarräumen ist ein unmittelbarer Zugang zur lernfördernder und entspannender Umgebung (Park, Garten, o. ä.) zu gewährleisten.
Jeder Raum muss mit verstellbaren Sonnenblenden ausgestattet sein. Die Raumhöhe sollte 3 Meter nicht unterschreiten.
Die Seminarräume müssen die üblichen Anforderungen für Raumakustik (Nachhallzeiten) aufweisen.
Das Mobiliar muss flexibel einsetzbar sein, die Bestuhlung muss den Grundsatz der Variabilität erfüllen (Stuhl- und Tischordnung).
Zu jedem Seminarraum müssen zwei Gruppenräume mit einer Mindestgröße von 13 m2 vorhanden sein, in dem 4 bis 5 Personen an zusammenstehenden Tischen sitzen können, um Gruppenarbeiten durchzuführen.
Zu einem Seminarraum werden immer zwei Gruppenräume und eine Pausenzone mit belegt.
Für spezielle Seminare ist ein Raum mit mindestens 100 m2 als sogenanntes Ergonomiestudio vorzuhalten.
Für die Seminarteilnehmenden werden insgesamt 96 Zimmer, davon 59 Einzelzimmer und 37 Doppelzimmer benötigt. Mindestens zwei der Zimmer müssen barrierefrei sein.
Die Gruppen- und Pausenräume müssen sich in unmittelbarer Nähe zu den Seminarräumen befinden.
Für die Dozierenden müssen Büroflächen mit einer Mindestgröße von jeweils 12 m2 vorgesehen sein, wobei es Gemeinschaftsbüros für bis zu 5 Dozenten geben darf.
Für 5 VBG-Beschäftigte des Seminarservice müssen Büroarbeitsplätze vorhanden sein. Dabei können maximal jeweils 3 Arbeitsplätze in einem Büro untergebracht werden. Hierfür muss eine Fläche von 7 m2 pro Beschäftigten vorhanden sein.
Für die VBG-Beschäftigten müssen ein Pausenraum mit einer Mindestgröße von 30 m2 und eine Teeküche in Nähe zum Pausenraum von 12 m2 vorhanden sein.
Für die Vorhaltung von Seminarunterlagen, Vorführgeräten und Büromaterialien müssen Lagerflächen, jeweils möglichst in der Nähe zu den Seminar- bzw. Büroräumen, vorgesehen werden. 2 * 10 m2 und 1 * 40 m2.
Für die Verwaltungstätigkeiten ist das Aufstellen von mindestens zwei VBG-eigenen Druckern notwendig, welche in separaten, abschließbaren Räumen mit Belüftung aufgestellt werden sollen. Die benötige Fläche pro Gerät beträgt mindestens 2 m2. Es muss eine Möglichkeit für die datenschutzgerechte Aufstellung eines VBG-eigenen Servers mit guter Raumbelüftung vorhanden sein.?
Den Seminarteilnehmenden soll in der seminarfreien Zeit die Möglichkeit gegeben werden, sich sportlich zu betätigen und ein Wellness-Angebot zu erhalten.
Für die Einnahme der Mahlzeiten muss ein Restaurant in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr für das Frühstück, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr für das Mittagessen und in der Zeit von 18:30 bis 21:00 Uhr für das Abendessen mit Plätzen für mind. 60 % der Seminarteilnehmenden zur Verfügung stehen.
Die Seminarteilnehmenden werden zu unterschiedlichen Zeiten zu Tisch gebeten, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Speisewünsche der Seminarteilnehmer werden im Vorfeld abgefragt.
Es werden Parkplätze für Seminarteilnehmende und Nutzer der angemieteten Räume auf dem Gelände zur Verfügung gestellt.
Entsprechend des "Aktionsplans der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Strategie 2025" gilt, dass insbesondere auch die baulichen Voraussetzungen hinsichtlich barrierefreier Zugänglich- und Nutzungsmöglichkeit zu schaffen sind. Informationen stellt der Trägerverband der gesetzlichen Unfallversicherung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Diese finden Sie unter: https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/un_aktionsplan/index.jsp.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung mit Stand: 18.04.2023 - zu entnehmen.
Sonstige Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hotel Schloss Storkau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tangermünde / OT Storkau
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39590
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Mietwäsche, Wäscherei Hotelwäsche, Umweltdienstleister Recycling, Entsorgung etc., Speiseresteentsorgung, Parkpflege.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDY1RJ4G70B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134, Informations- und Wartepflicht,
§ 135, Unwirksamkeit,
§ 160, Einleitung, Antrag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de