Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Sport- und Bewegungsflächen inkl. Kompetenzzentrum Zuwanderung und Abriss Bestandsgebäude – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 106-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Sport- und Bewegungsflächen inkl. Kompetenzzentrum Zuwanderung und Abriss Bestandsgebäude – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Sport- und Bewegungsflächen inkl. Kompetenzzentrum Zuwanderung und Abriss Bestandsgebäude beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Die Grundschule Schule Am Schleemer Park im Oberschleems 9, 22117 Hamburg besteht aus mehreren Einzelgebäuden, erbaut von 1966 bis 1977 sowie zwei Sporthallen. Aufgrund des schlechten Bauzustandes sind alle Bestandsgebäude, bis auf die Sporthallen, zum Abriss vorgesehen.
Zugehörig zur Schule Am Schleemer Park gehört der Außenstandort Billbrookdeich 266, in ca. 800m Luftlinie Entfernung südwestlich der Bundesstraße B5 gelegen. Die Grundschüler vom Billbrookdeich stammen vorwiegend aus den benachbarten Flüchtlingsunterkünften - dabei handelt es sich um zugewanderte Kinder und deren Familien, die teilweise mit traumatischen Erfahrungen belastet sind. Zukünftig sollen die Grundschüler der 1-zügigen Schule vom Außenstandort Billbrookdeich mit dem Standort Oberschleems zusammengeführt werden.
Am Standort Oberschleems wird ein 5-zügiger Ersatzneubau mit Unterrichtsräumen, Mensa und Vitalküche sowie einem Kompetenzzentrum für Zuwanderung neu errichtet. Des Weiteren werden eine Gymnastikhalle, Sport- und Bewegungsflächen ein weiterer Bestandteil des Ersatzneubaus sein.
Das ca. 26.000m² große Grundstück liegt in geschützter Lage von kleinteiliger Bebauung umschlossen und kann nur von der Anliegerstraße Oberschleems erschlossen werden. Das Schulgelände verfügt über einen alten Baumbestand und ein abseits gelegenes Rasenfußballfeld.
Für den Schulneubau wurden seitens der BSB 4.416m² Hauptnutzfläche sowie 660m² für eine Gymnastikhalle/ Sport- und Bewegungsflächen und zusätzliche, weitere 456m² Hauptnutzfläche für das Kompetenzzentrum bestellt. Insgesamt handelt es sich um 5.532 m² HNF. Eine Mensa mit Vitalküche für 300-600 Schulkinder ist Teil des Ganztagskonzeptes. Das Kompetenzzentrum soll von sozialen Trägereinrichtungen genutzt werden und sensibel in die Schulstruktur integriert werden, dabei soll es eine wichtige Funktion als unterstützende Anlaufstelle für die traumatisierten Kinder und deren Familien übernehmen. Die Bedarfsplanung liegt nach Durchführung einer Phase Null vor und wird den Teilnehmern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Bei der Planung muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass eine 1.200m² große Freifläche für einen langfristig geplanten Kitaneubau vorzuhalten ist. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren sollen die ausgewählten Teilnehmer gem. §76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erarbeiten und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 5.000 € brutto.
Als eigenständige Baumaßnahme, aber nicht Teil dieser Ausschreibung, soll eine der beiden Bestandssporthallen, Gebäude 09, saniert werden.
Eine Auslagerung des Standortes Oberschleems während der Bauzeit wird angestrebt. Die Abrisse müssen im Oktober 2024 erfolgen. Der Baubeginn ist für Januar 2025 und die Fertigstellung für Juni 2027 geplant. Die Sanierung der Bestandssporthalle soll ebenfalls 2027 abgeschlossen sein. Ein Kitaneubau sowie die Sanierung der Sporthalle Gebäude 09 sind nicht Bestandteil dieses VgV-Verfahrens.
Zurzeit ist von Einzelvergaben auszugehen.
Das Architekturbüro Knaack und Prell Architekten wurde im September 2020 mit Sanierungsmaßnahmen beauftragt. Die Sanierung wurde im Anfangsstadium gestoppt. Das vorgenannte Büro ist nicht ausgeschlossen sich zu bewerben.
Das Projektbudget (KG 200-400) beträgt ca. 15 Mio. Euro brutto.
Davon entfallen auf die KG 200 ca. 660.000,- Euro brutto,
KG 300 ca. 11 Mio. Euro brutto,
KG 400 ca. 3,6 Mio. Euro brutto.
Folgende Termine sind vorgesehen:
Vorplanung voraussichtlich bis 04/2023
Entwurfsplanung voraussichtlich bis 10/2023
Genehmigungsplanung voraussichtlich bis 05/24
Ausführungsplanung voraussichtlich bis 05/2024
Abrisse voraussichtlich bis 12/2024
Baubeginn voraussichtlich bis 01/2025
Baufertigstellung voraussichtlich bis 06/2027
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Leistungsphase 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI,
• Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Optional: Abrissmaßnahmen
• Optional: perspektivische Darstellungen
• Optional: Wärmeschutz und Energiebilanzierung
• Optional: stufenweiser Kostenanschlag
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen.
Vertreter der BSW, des Bezirke, der BSB, der Schule, sowie Vertreter der externen Projektsteuerung nehmen ggf. in beratender Funktion bzw. in der Funktion von Sachverständigen an den Verhandlungen teil.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.
• Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Optional: Abrissmaßnahmen
• Optional: perspektivische Darstellungen
• Optional: Wärmeschutz und Energiebilanzierung
• Optional: stufenweiser Kostenanschlag
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Sport- und Bewegungsflächen inkl. Kompetenzzentrum Zuwanderung und Abriss Bestandsgebäude – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]