Rahmenvertrag Innovationsbüro Digitales Leben 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Innovationsbüro Digitales Leben 2.0
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV einen Rahmenvertrag Innovationsbüro Digitales Leben 2.0 wie folgt zu vergeben:
Los 1: Kompetenzen aufbauen - Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Vernetzung, und fachliche sowie strategische Beratung
Los 2: Innovationskraft des BMFSFJ stärken - (Weiter-) Entwicklung und Management von digitalen Projekten im Haus
Los 3: Öffentlichkeitsarbeit - Das BMFSFJ als digitalen Vorreiter positionieren
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Kompetenzen aufbauen - Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Vernetzung, und fachliche sowie strategische Beratung
Berlin
Gegenstand des Teilloses 1 „Kompetenzen aufbauen" sind insbesondere:
- Begleitung der „AG Digitale Gesellschaft“ (Sitzungsvorbereitung, Austauschformate, Koordination) und Förderung der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit
- Fortführung und Weiterentwicklung partizipativer Wissensformate zum Kompetenzaufbau und Fachberatung nach Bedarf
- Auf- und Ausbau des Netzwerkes mit relevanten Stakeholdern aus der Zivilgesellschaft, Digitalszene, Wirtschaft und Wissenschaft
- Strategische Weiterentwicklung der ASGP und individuelle Strategieberatung für die Fachabteilungen
*In Abgrenzung zu Los 2 liegt der Fokus von Los 1 auf der Wissensvermittlung und dem Aufbau von Kompetenzen. Los 2 konzentriert sich auf die Entwicklung konkreter Digitalprojekte und deren technische Umsetzung.
Damit unser Haus auf Augenhöhe mit unseren Partnerinnen und Partnern aus Zivilgesellschaft und Digitalwirtschaft Ideen und Projekte entwickeln und umsetzen kann, müssen unsere Mitarbeitenden zu Digitalthemen und -trends, technologischen Neuerungen und digitalpolitischen Fragestellungen gut informiert sein. Vor diesem Hintergrund gehören der Wissenstransfer sowie Erfahrungsaustausch im Haus und mit relevanten (externen) Stakeholdern, die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und die Fach- und Strategieberatung zu den zentralen Aufgaben der AN.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, hat das Innovationsbüro in der Vergangenheit ganz unterschiedliche Angebote und Formate entwickelt: Zum einen begleitet das Innovationsbüro die „Arbeitsgruppe Digitale Gesellschaft“, die sowohl dem abteilungsübergreifenden Wissensaustausch als auch der Kompetenzvermittlung dient. Mit den gleichen Zielen führt das Innovationsbüro auch den „Digitalen Morgen“ und die „Innovationswerkstatt“ durch. Bei diesen Wissensformaten werden externe Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Digitalszene, Wissenschaft und Wirtschaft eingeladen, die ihre Expertise mit den Mitarbeitenden des BMFSFJ und Interessierten teilen. Diese Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern wird durch eine kontinuierliche und umfassende Netzwerkarbeit des Innovationsbüros in den genannten Bereichen möglich. Neben den regelmäßig stattfindenden Angeboten, führt das Innovationsbüro mit den Fachabteilungen auf Wunsch auch individuelle Formate zur Wissens- und Kompetenzvermittlung oder auch zur Fach- und Strategieberatung durch (z. B. in Form von Vorträgen, Workshops, Anleitungen).
Von der AN wird erwartet, dass die genannten Formate und Angebote weitergeführt (und ggf. weiterentwickelt) werden. Zudem ist gewünscht, dass das Innovationsbüro neue Ideen zu Konzepten und Formaten entwickelt, wie die genannten unterschiedlichen Anforderungen (von Wissensvermittlung bis hin zur abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit) zielführend bedient werden können.
Die AG behält sich die Option vor, die Verträge unabhängig voneinander um ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre zu verlängern.
Innovationskraft des BMFSFJ stärken - (Weiter-) Entwicklung und Management von digitalen Projekten im Haus
Berlin
Gegenstand des Teilloses 2 „Innovationskraft des BMFSFJ stärken" sind insbesondere:
- Unterstützung der Fachreferate (und ihrer zivilgesellschaftlichen Partner) bei der Identifikation neuer, innovativer Digitallösungen für die Zielgruppen des Hauses
- Beratung bei der Planung und Durchführung von komplexen Digitalvorhaben im BMFSFJ
- Unterstützung der Fachreferate bei der konkreten (Weiter-)Entwicklung von digitalen Angeboten, Services und Anwendungen
- Weiterentwicklung der Anwendung „Maps4Parents“
- Unterstützung der Fachreferate bei der effektiven Vorhabenumsetzung durch ein agiles und zeitgemäßes Prozess- und Projektmanagement
*Los 2 fokussiert auf die Entwicklung konkreter Digitalprojekte und deren technische Umsetzung. Je nach Bedarf beinhaltet das die Ideenfindung, Konzeptualisierung, technische Umsetzung und Unterstützung bei der Projektsteuerung.
In den letzten Jahren ist die Zahl und Qualität der Vorhaben und Projekte mit Digitalisierungsbezug im BMFSFJ deutlich gestiegen. Die Abteilungen und Fachreferate sind einerseits gefragt, bestehende Angebote des Hauses angemessen ins Digitale zu übersetzen. Andererseits stehen sie und ihre zivilgesellschaftlichen Partner zunehmend vor der Herausforderung, eigene digitale Lösungen zu entwickeln, um die Bedarfe ihrer Zielgruppen in einer digitalisierten Welt zu adressieren. Dabei ken-nen die Fachreferate die Bedarfe und Anforderungen ihrer Zielgruppen sehr gut. Ihnen fehlt aber die Expertise, darauf digitale Antworten z. B. in Form von technologiebasierten Services oder Anwendungen zu finden.
Das BMFSFJ will die Potenziale digitaler Technologien für seine Zielgruppen nutzen. Dafür will es in agilen Prozessen Bedarfe und Potenziale ermitteln und gemeinsam mit Zielgruppen und Partnerinnen und Partnern umsetzen. Dabei handelt es sich um sowohl neu zu entdeckende Bedarfe und Aufträge als auch um bereits identifizierte, die sich z. B. aus dem Koalitionsvertrag ergeben. Das Innovationsbüro soll dabei unterstützen, diese je nach bisherigem Reifegrad von der Ideationsphase über Prototyping bis hin zur möglichen Implementierung und Skalierung umzusetzen. Dabei spielt absehbar die Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auf allen föderalen Ebenen eine zentrale Rolle. Das Innovationsbüro soll dabei unterstützen, diese Prozesse zu strukturieren, zu moderieren und voranzutreiben.
In der Vergangenheit hat das Innovationsbüro bereits wichtige Vorarbeiten zur Entwicklung wegweisender Digitalprojekte geleistet. Dazu gehören z. B. begleitende Vorarbeiten zur Entwicklung eines Chatbots Familie, der Teil eines zukünftigen Familienassistenten sein soll. Der Chatbot soll perspektivisch in der Lage sein, nicht nur Standardantworten zu einzelnen Familienleistungen wie Elternzeit und Elterngeld zu geben, sondern auch individuell auf die Lebenssituation der Nutzerinnen und Nutzer einzugehen. Dazu gehört beispielsweise der Prototyp einer App zur partnerschaftlichen Familienplanung mit dem Titel „StartAppFamilie“, der von Abteilung 4 in Zusammenarbeit mit Tech4Germany entwickelt wurde.
Zudem ist das Projekt „DataHub“ besonders hervorzuheben: Die offene, kooperativ nutzbare Datendrehscheibe macht Daten für eine gemeinwohlorientierte Verwertung verfügbar und wurde auf Initiative des BMFSFJ durch das Innovationsbüro umgesetzt. Ein erstes Anwendungsbeispiel, das auf dem DataHub basiert, ist eine digitale Landkarte für Familienangebote: „Maps4Parents“. Mit Hilfe der Online-Karte finden Familien mit wenigen Klicks Beratungs- und Freizeitangebote in ihrer Nähe. Die dafür notwendigen Daten aus dem DataHub sind aber nicht nur für Maps4Parents, sondern auch für andere Plattformen und Anwendungen des öffentlichen Sektors nutzbar. Zivilgesellschaftliche Organisationen können weitere Daten in den Hub einspeisen und anderen Akteuren zur Verfügung stellen. Durch diesen gegenseitigen Austausch von Daten können Organisationen aus dem Nonprofit-Bereich eigene Angebote verbessern und neue Anwendungen entwickeln. Maps4Parents soll in den kommenden Monaten hinsichtlich Funktionalität und UX weiterentwickelt werden.
Der DataHub als Vorhaben baut auf der im Kontext der Datenstrategie der Bundesregierung konstatierten Einsicht auf, dass insbesondere im zivilgesellschaftlichen Bereich Daten, die zur Entwicklung innovativer und gemeinwohlorientierter Projekte notwendig sind, nicht strukturiert vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat das BMFSFJ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) das Projekt „Civic Coding: Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ ins Leben gerufen. Im Rahmen des Innovationsnetzes plant das BMFSFJ ein „Civic Data Lab“ aufzubauen, das den Data-Hub integriert und weiterentwickelt. Perspektivisch soll das Civic Data Lab zivilgesellschaftliche Akteure zur kollaborativen Erschließung von Daten motivieren und befähigen.
Die AG behält sich die Option vor, die Verträge unabhängig voneinander um ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre zu verlängern.
Öffentlichkeitsarbeit - Das BMFSFJ als digitalen Vorreiter positionieren
Berlin
Gegenstand des Teilloses 3 „Öffentlichkeitsarbeit" sind insbesondere:
- Unterstützung bei Text- und Redaktionsarbeiten einschließlich Design (z. B. Newsletter, Webseite, Publikationen)
- Konzeption, Planung und Umsetzung von PR-Maßnahmen mit begleitender Pressearbeit
- Kommunikative Begleitung der Partnerarbeit und Vernetzung in die Zivilgesellschaft und Digitalszene hinein
- Entwicklung und Umsetzung von digitalem Content Marketing
Wie aus der „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ (2021) hervorgeht, kommt dem BMFSFJ bei der Gestaltung einer menschenzentrierten Digitalisierung eine besondere Verantwortung zu. Im Sinne unserer Vision von einer „smarten Gesellschaftspolitik“ fördert das BMFSFJ in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen Projekte und Vorhaben mit Digitalbezug im Sinne seiner Zielgruppen. Seit Veröffentlichung der „Agenda für eine lebenswerte Gesellschaft“ aus dem Jahr 2017/18 ist dabei sowohl die Zahl als auch die Innovationskraft der Digitalprojekte im Haus merklich gestiegen. Fachreferate aller Abteilungen haben in den letzten Jahren mit innovativen Digitalprojekten auf die Bedarfe ihrer Zielgruppen in einer digitalisierten Welt reagiert und teilweise sogar eigene digitale Lösungen entwickelt. Dieser Entwicklung soll in der kommenden Legislatur durch wirksame und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit Rechnung getragen werden. Ziel der Kommunikation nach innen und außen ist es, das BMFSFJ unter der Dachmarke „Smarte Gesellschaftspolitik“ noch stärker als Vorreiter in Bezug auf eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung zu positionieren.
Die AN unterstützt Referat 206 in enger Absprache mit der Hauskommunikation bei allen anfallenden Kommunikationsarbeiten (nach außen und innen). Das beinhaltet sowohl Presse- und Medienarbeit, PR, Redaktion, Kreation und Design sowie digitales Content Marketing. Für die laufende Kommunikation werden aktuell unterschiedliche Formate und Plattformen genutzt, die einerseits weiter bespielt, zum Teil aber auch überarbeitet und weiterentwickelt werden sollen. Auch Letzteres gehört zu den Aufgaben der AN.
Die AG behält sich die Option vor, die Verträge unabhängig voneinander um ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kompetenzen aufbauen - Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Vernetzung, und fachliche sowie strategische Beratung
Ort: Kronberg im Taunus
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innovationskraft des BMFSFJ stärken - (Weiter-) Entwicklung und Management von digitalen Projekten im Haus
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Öffentlichkeitsarbeit - Das BMFSFJ als digitalen Vorreiter positionieren
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 31.01.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.