Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) inkl. Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen Bildungseinrichtungen (vornehmlich allgemeinbildende Schulen) der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001161
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) inkl. Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen Bildungseinrichtungen (vornehmlich allgemeinbildende Schulen) der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Schule und Berufsbildung - als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tabletts), Zubehör sowie optionalen Dienstleistungen für die staatlichen Bildungseinrichtungen (vornehmlich allgemeinbildende Schulen) der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese haben eine pädagogische Grundausstattung, die digitale Medien (bspw. Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc.) beinhaltet und dabei entsprechend der unterschiedlichen Medienkonzepte der Bildungseinrichtungen verschieden ausfällt. Die Bildungseinrichtungen bzw. Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Bildungseinrichtung entscheidet eigenständig über Art und Umfang Ihrer Beschaffungen. Die Beschaffungsvorgänge werden von den Schulen im Rahmen Ihrer Entscheidungsautonomie selbstständig getätigt, d.h. dass jede Schule sich individuell mit dem Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) diesbezüglich in Verbindung setzt.
Mobile windowsbasierte Endgeräte (Standardnotebooks, Subnotebooks, Windows-Tablets mit Tastatur) und Zubehör
Hamburg
Mobile windowsbasierte Endgeräte (Standardnotebooks, Subnotebooks, Windows-Tablets mit Tastatur) und Zubehör
Mobile Apple OS-basierte Endgeräte (macOS-Notebooks, iOS-Tablets) und Zubehör
Hamburg
Mobile Apple OS-basierte Endgeräte (macOS-Notebooks, iOS-Tablets) und Zubehör
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile windowsbasierte Endgeräte (Standardnotebooks, Subnotebooks, Windows-Tablets mit Tastatur) und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Apple OS-basierte Endgeräte (macOS-Notebooks, iOS-Tablets) und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13409
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung
der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder
Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen
ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der
dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform
erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der
Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt
der Bieter dem zu.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen
vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick
auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des
Verfahrens verwenden.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis
zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie
hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt
hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.