Instandhaltung Transformatoren Referenznummer der Bekanntmachung: DL 26/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Transformatoren
Auftragsgegenstand ist die Prüfung/Wartung von Transformatoren (Trocken und ÖL) mit einer Nennleistung von 250/400/630 und 1000 kVA nach DIN VDE 0105-100 für die Charité - Universitätsmedizin Berlin an den Standorten Campus Virchow Klinikum (CVK), Campus Charité Mitte (CCM) und Campus Benjamin Franklin (CBF). Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem 4-jährigen Turnus der Prüfung - Laufzeit 01.08.2023 bis 31.12.2026 (alle Prüfungen sind in diesem Zeitraum einmal beinhaltet).
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Standort CBF
CBF
Auftragsgegenstand ist die Prüfung/Wartung von Transformatoren nach DIN VDE 0105-100 Teil 100 am Standort CBF.
Standort CCM
CCM
Auftragsgegenstand ist die Prüfung/Wartung von Transformatoren nach DIN VDE 0105-100 Teil 100 am Standort CCM.
Standort CVK
CVK
Auftragsgegenstand ist die Prüfung/Wartung von Transformatoren nach DIN VDE 0105-100 Teil 100 am Standort CVK.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertig: Nachzuweisen ist die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertig. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
2. Zertifizierung nach DIN ISO 45001:2018 oder OHSAS Richtlinie: 2015 oder gleichwertig: Nachzuweisen ist die Zertifizierung nach DIN ISO 45001:2018 oder OHSAS Richtlinie: 2015 oder gleichwertig.
Zum Nachweis für den Gesundheits- und Arbeitsschutz. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
3. Nachweis Entsorgungsfachbetrieb (EfB): Nachweis eines Fachbetriebs gemäß Entsorgungsfachbetriebe (EfB). (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
4. Umweltversicherung gemäß Vorgaben für die Stufen Öko I und Öko II: Gefordert wird eine Umweltversicherung gemäß Vorgaben für die Stufen Öko I und Öko II.
Baustein I:
Der Umweltdeckung Zusatzbaustein I deckt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen (Biodiversität) und dem Boden auf eigenen, gemieteten oder geleasten Grundstücken sowie dem Grundwasser.
Baustein II:
Der Umweltdeckung Zusatzbaustein II schützt Sie vor Ansprüchen nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Diesem Gesetz nach sind Sie zur Sanierung eigener, gemieteter oder sanierter Grundstücke verpflichtet, auch wenn noch keine gesundheitliche Gefahr für Menschen besteht, aber Grenzwerte überschritten werden. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
5. Nachweis Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Ein Nachweis gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Tätigkeit: Errichten und Instandhalten von Stromerzeugern und Transformatoren, wird gefordert. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
6. Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung zum Versicherungsschutz und der Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen oder eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit der Auftragserteilung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
zu Eignungskriterium 6: Nachzuweisen ist (Kopie der Versicherungspolice) eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall,
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall.
7. Unternehmensreferenz der letzten 3 Jahre (2020-2022) mit vergleichbaren Leistungen: Nachzuweisen ist mindestens eine Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten höchstens drei Jahren (2020, 2021, 2022 oder aktueller).
Vergleichbare Leistungen sind die Wartung von Öl- und Trockentransformatoren mit einer Nennleistung von 250 - 1000 kVA und einer Nennleistung von 10/0,4 kV. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
zu Eignungskriterium 7: Gefordert ist mind. 1 Unternehmensreferenz über die genannten vergleichbaren Leistungen.
Mindestens 1 Referenz muss die Wartung eines Öltransformators und mindestens 1 Referenz die Wartung eines Gießharztransformators betreffen (Das kann auch in einer Referenz nachgewiesen werden).
Es dürfen für alle 3 Lose die gleichen Referenzen benannt werden.
Gemäß Vertragsbedingungen der CFM.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juli 2026
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]