Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von technischen Beratungsleistungen für die Errichtung von Elf Einsatztrainingszentren der Generalzolldirektion - VOEK 096-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 096-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von technischen Beratungsleistungen für die Errichtung von Elf Einsatztrainingszentren der Generalzolldirektion - VOEK 096-23
Geplant ist für die elf Einsatztrainingszentren eine serielle Bauweise, bei der die wesentliche Planung lediglich ein einziges Mal erstellt werden und dann nur noch geringfügig auf die jeweils unterschiedlichen lokalen Anforderungen angepasst werden sollen. Ziel ist dabei eine innovative und klimaschonende Holz-Hybrid-Bauweise zu realisieren und eine hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit durch die Standardisierung sicherzustellen.
Für die Begleitung des Vergabeverfahrens und die folgende Leistungserbringung der Totalunternehmer in technischer Hinsicht sowie für die Durchführung der Abnahme und das Inbetriebnahmemanagement werden technische Beratungsleistungen benötigt, die Gegenstand des vorliegenden Ausschreibung sind. Den Schwerpunkt dieser Beratungsleistungen bilden die Steuerung und Überwachung technischer Vorgänge.
Bedarfsregion München: Standort Garching
Bedarfsregion Schleswig-Holstein: Standort Neumünster
Bedarfsregion Rhein-Main: Standort Griesheim
Bedarfsregion Elbe Weser: Standort Walsrode
Bedarfsregion NRW Süd: Standort Heiligenhaus
Bedarfsregion NRW Nord: Standort Beckum
Bedarfsregion Brandenburg: Standort Stahnsdorf
Bedarfsregion Grenze Schweiz: Standort Hüfingen
Bedarfsregion Stuttgart: Standort Eppingen
Bedarfsregion Dresden: Standort Chemnitz
Bedarfsregion Nürnberg: Standort Kümmersbruck
Die Generalzolldirektion (GZD) hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit der Erstellung von elf annähernd baugleichen Einsatztrainingszentren (ETZ) beauftragt. Die Einsatztrainingszentren bestehen im Wesentlichen aus einer Zweifeldsporthalle (ZSP) mit Sonderräumen, einer 3x3-Raumschießanage (RSA), einem Einsatztrainingsgebäude (ETR) und Außentrainingsflächen.
Auf Grundlage der Leistungen des Generalplaners (Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI) ist eine gebündelte Vergabe der weiteren Planungs- und Bauleistungen an bis zu vier Totalunternehmer in bis zu vier Gebietslosen mit jeweils zwei bis vier Liegenschaften als Verhandlungsverfahren vorgesehen.
Für die Begleitung des Vergabeverfahrens und die folgende Leistungserbringung der Totalunternehmer in technischer Hinsicht sowie für die Durchführung der Abnahme und das Inbetriebnahmemanagement werden technische Beratungsleistungen benötigt, die Gegenstand des vorliegenden Ausschreibung sind. Den Schwerpunkt dieser Beratungsleistungen bilden die Steuerung und Überwachung technischer Vorgänge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von technischen Beratungsleistungen für die Errichtung von Elf Einsatztrainingszentren der Generalzolldirektion - VOEK 096-23
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
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Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/-innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Teilnehmer/-innen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der
Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Angebote zugrunde zu legen.
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Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Teilnehmer/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/der Teilnehmerr/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.
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Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Teilnehmer/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).
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Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 15.03.2023
einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e- Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist iin Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.
Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Die den Teilnhmer/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabesunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die AG weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.
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Die vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck ""Angebotsschreiben" (Anlage B-01) muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw.elektronisch signiert einzureichen.
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In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden
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Die Teilnehmer/-innen haben diejenigen Teile ihres Angebotes deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und/oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hingewiesen wie darauf, dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs.
3 Satz 2 GWB).
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Diese Vergabeunterlagen sind vom Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EUVergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die
Anlage B-03.1_erg. "Bieterauskunft_Rus_Bezug", zu einem etwaigen Bezug des Biters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e- Vergabe Plattform einzureichen.
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weiter Angaben und Bedingungen siehe Vergabeunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“