VH- und D&O Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VH- und D&O Versicherung
Deckung Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung mit Kombination der
Organdeckung (D&O)
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die gematik plant, für sich bzw. ihre Organe und Angestellte eine VH-Versicherung in Kombination mit einer D&O-Versicherung abzuschließen. Gewünscht wird ein Deckungskonzept mit einer Absicherung durch eine VH-Versicherung ab dem 29.09.2023, 0 Uhr, in Kombination der Organdeckung. Hierbei muss die D&O-Versicherung eine entsprechende Absicherung spätestens ab dem 01.01.2024 gewährleisten. Sofern es vertragstechnisch möglich ist, soll die D&O-Versicherung bereits früher (frühestens ab dem 29.09.2023, 0 Uhr) im Gleichlauf mit der VH-Versicherung greifen.
Option auf einseitige einseitige jährliche Verlängerungsoption der gematik ab dem 01.01.2025.bis maximal 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Sitz des Unternehmens: Der Versicherungsträger muss seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben.
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung:
1. Erlaubnis des Versicherungsträgers zum Geschäftsbetrieb
Der Versicherungsträger muss über eine gültige Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb von Versicherungsgeschäften in der EU (und damit in Deutschland) verfügen.
2. Geschäftsorganisation und Risikomanagement des Versicherungsträgers
Der Versicherungsträger muss über eine entsprechende Geschäftsorganisation und ein entsprechendes Risikomanagementsystem verfügen (Geschäftsorganisation gem. § 23 VAG und Risikomanagementsystem gem. § 27 VAG (oder jeweils vergleichbarer gesetzlicher Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten).
3. Angaben zur Eintragung im Handelsregister
4. Angaben zur Eintragung im Vermittlerregister der DIHK
5. Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bewerbergemeinschaften (bspw. indem sich Versicherungsvermittler und Versicherungsträger zusammenschließen) haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage-05).
Für den Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein entsprechend ausgefülltes Teilnahmeantragsformular (Anlage-03) eingereicht werden.
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1. Eigenmittel:
Erklärung des Versicherungsträgers, dass es als Versicherungsunternehmen über ausreichende anrechnungsfähige Eigenmittel mindestens in Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung gem. §§ 89 VAG (oder vergleichbarer gesetzlicher Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten) verfügt.
2. Rating
Mindestanforderung: Der Versicherungsträger muss über ein aktuelles Finanzkraftrating (nicht älter als 12 Monate, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) einer marktüblichen Ratingagentur verfügen, dass mindestens den dargestellten oder vergleichbaren Skalen entspricht (Rating von mindestens "A" nach Standard & Poors (Longterm), Rating von mindestens "A2" bei Moody´s (Long Term), Rating von mindestens "A" bei Fitch (Long Term) oder vergleichbar).
zu 1.: Der Versicherungsträger muss über ausreichende Eigenmittel verfügen.
zu 2.: Der Versicherungsträger muss über ein Rating einer marktüblichen Ratingagentur verfügen, dass mindestens den dargestellten Skalen entspricht, oder vergleichbar ist.
1. Bestätigung, dass der Versicherungsträger mindestens seit dem 01.01.2020 VH-Versicherungen für Unternehmen vergleichbarer Größe, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, zeichnen.
2. Bestätigung, dass der Versicherungsträger mindestens seit dem 01.01.2020 D&O-Versicherungen für Unternehmen vergleichbarer Größe, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, zeichnen.
zu 1. Die Versicherungssumme für die jeweilig gezeichnete VH-Versicherung muss mindestens EUR 10 Mio. betragen. Es müssen mindestens zwei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die die benannten Voraussetzungen erfüllen, gezeichnet oder prolongiert worden sein.
zu 2.: Die Versicherungssumme für die jeweilig gezeichnete D&O-Versicherung muss mindestens EUR 15 Mio. betragen. Es müssen mindestens zwei D&O-Versicherungen, die die benannten Voraussetzungen erfüllen, gezeichnet oder prolongiert worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Frist für den Teilnahmeantrag wurde von 30 auf 25 Tagen verkürzt. Diese Frist ist gem. § 20 Abs. 1 VgV angemessen, da für den Teilnahmeantrag keine komplexen Unterlagen eingereicht werden müssen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes/Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter/Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmenantrags/Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
6) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1RDX76NQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de