U9, Schloßstraße, Betoninstandsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0042-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U9, Schloßstraße, Betoninstandsetzung
Bauleistungen für Betoninstandsetzung
U-Bahnhof Schloßstraße (U9)
Berlin
Aufgrund vorgefundener Schäden auf den beiden Bahnsteigebenen des U-Bahnhof Schloßstraße sind Bauwerksuntersuchungen veranlasst worden. Nach Auswertung der Bauwerksuntersuchungen ist festgestellt worden, dass zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks Instandsetzungsbedarf besteht. Für die Instandsetzungsarbeiten sind Baustelleneinrichtungs-, Baustellenlogistik-, Gerüstbau-, Abbruch-, Betonschneide-, Entsorgungs-, Spritzbeton-, Injektions- und Reinigungsarbeiten erforderlich. Es wird eine Vollsperrung für die Arbeiten auf den befahrenen Gleisen (Gleis 3 und Gleis 4) im Zeitraum vom 13.07.2023 bis zum 28.08.2023 eingerichtet. In dieser Zeit sind die Gleise 3 und 4 zu bearbeiten und die Arbeiten in diesem Bereich vollständig abzuschließen. Vor und nach der Vollsperrung finden Arbeiten auf den unbefahrenen Gleisen während der Betriebszeit statt. Arbeiten auf den befahrenen Gleisen finden in der betriebsfreien Zeit (nächtliche Betriebspause) statt. Strahlarbeiten ca. 12.250 m2 Betonabbruch ca. 16 m3 Spritzbetonarbeiten ca. 235 m2 Bewehrung ca. 280 kg Injektionsarbeiten - Risse ca. 900 m Injektionsarbeiten - Fläche ca. 135 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U9, Schloßstraße, Betoninstandsetzung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.