Futurium gGmbH - Finanzbuchhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 23052023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Futurium gGmbH
Postanschrift: Alexanderufer 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 30884503-198
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.futurium.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y996X0J/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y996X0J
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Futurium gGmbH - Finanzbuchhaltung

Referenznummer der Bekanntmachung: 23052023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Finanzbuchhaltung, Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, sonstige Beratungsleistungen einschließlich Betreuung von Betriebsprüfungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92500000 Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Futurium gGmbH benötigt eine kompetente Leistungserbringung im Bereich Finanzbuchhaltung, Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, sonstige Beratungsleistungen einschließlich Betreuung von Betriebsprüfungen. Die Leistungserbringung erfordert besondere Kenntnisse im Hinblick auf Unternehmen in öffentlicher Hand.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Preis als Zuschlagskriterium ist mit 70% und die Qualität mit 30% gewichtet. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter muss seine Zuverlässigkeit anhand der nachfolgend aufgezählten Erklärungen und Nachweise vortragen:

(1) Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.

(2) Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt der Auftraggeberin vorbehalten.

(3) Erklärung zur Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen und zur Tariftreue sowie die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist der folgende Nachweis vorzulegen:

Es ist der Nachweis vorzulegen über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister (nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register der Unternehmensgegenstand hervorgehen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: es ist eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung, diese Versicherung mit den angegebenen Deckungssummen im Falle der Beauftragung abzuschließen, vorzulegen. Die Höhe der Deckungssumme muss für Vermögensschäden pro Schadensereignis bei TEUR 1.000 liegen. Der Versicherungsnachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.

2) Erklärung zum durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen (s. Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung, Anlage B) in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens TEUR 200 netto betragen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft muss dieser durchschnittliche Jahresumsatz durch die Bietergemeinschaft in Summe erzielt worden sein. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung Mitarbeiterzahl

Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen während der Vertragslaufzeit durchgehend über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen. Es ist daher eine Erklärung zum jährlichen Mittel der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022, abzugeben, aufgeteilt nach Berufsgruppen und unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit, Teilzeit (in %)).

2) Unternehmensreferenzen

Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen über

a. grundsätzliche Erfahrung im Bereich der Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen sowie Betriebsprüfungsbetreuung verfügen,

b. idealerweise erbracht für eine vergleichbare öffentliche gemeinnützige Einrichtung (Abschlüsse nach HGB und kameral sowie Überleitungsrechnung).

Der Nachweis ist zu erbringen über Kurzdarstellungen von mindestens drei verschiedenen Referenzaufträgen des Bieters, die mit den von der AG unter 2.1. der Leistungsbeschreibung, Anlage B, geforderten Leistungen vergleichbar sind. Der Bieter nummeriert die Referenzaufträge entsprechend einer von ihm vorzunehmenden Priorisierung.

Die Darstellung eines Referenzauftrags darf 1 DIN-A-4 Seite nicht überschreiten und hat folgende Angaben zu enthalten:

o den Vertrags-/und Leistungszeitraum

o den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer

o Leistungsinhalt und -umfang

o Auftragswert

Die Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Voraussetzung für alle Referenzaufträge: Die Referenzen sind im Zeitraum vom 2020 bis 2022 erbracht worden.

Inhaltlich

a) Mindestens eine Referenz muss für eine öffentliche Einrichtung erbracht worden sein (nach HGB und kameral mit Überleitungsrechnung)

b) Mindestens eine Referenz muss für eine gemeinnützige Einrichtung erbracht worden sein

c) Mindestens eine Referenz muss die Umsetzung eines Digitalisierungsprozesses, wie unter 2.1.5 beschrieben, beinhalten

Formell

d) Mindestens eine Referenz hatte nachweislich einen fortlaufenden Betreuungszeitraum (oder Vertragszeitraum) von mind. 24 Monaten

e) Mindestens eine Referenz hatte ein Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto

Alle Kriterien müssen mit drei Referenzaufträgen abgedeckt sein. Demnach ist es nicht erforderlich, dass jeder Referenzauftrag jeweils alle inhaltlichen und formellen Kriterien einbezieht. Es genügt vielmehr, dass die Kriterien in Summe durch drei Referenzaufträge abgedeckt werden.

Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

3) Erklärung zur Einhaltung der Leistungserbringung auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung

Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen erklären, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 EU-DSGVO im Einklang mit den Anforderungen der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y996X0J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Werden Verfahrensfehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/05/2023