München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52967
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau
München-Pasing
Die LH München plant die U-Bahnhaltestelle Mü-Pasing im Bereich des Bf Mü-Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U-Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen.
Los 1: Bauleistungen im Kabeltiefbau, Gründungen/Kabelkeller für Betonschalthäuser (BSH) und ggf. Zuwegungen/Stellplätze einschließlich Bauleistungen Allgemein und Entsorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München-Pasing
Die LH München plant die U-Bahnhaltestelle Mü-Pasing im Bereich des Bf Mü-Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U-Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen.
Los 1: Bauleistungen im Kabeltiefbau, Gründungen/Kabelkeller für Betonschalthäuser (BSH) und ggf. Zuwegungen/Stellplätze einschließlich Bauleistungen Allgemein und Entsorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
1017 - Mehraufwendungen für Rodung, Rückschnitt und händischem Freilegen eines Kabelkanals, temporäre Sicherung von umzuverlegenden Kabeln mittels provisorischem Kabelkanals (hier: Errichten des Kabelkanals), Rückbau eines aus zwei Halbschalen bestehenden Stahlrohrs inkl. Verankerung usw. im Bereich Gleis 2.
Die erforderlichen Leistungen sind nicht durch den Bauvertrag geregelt und müssen im Vorlauf erbracht werden, damit der AN-KTB seine vertraglichen Leistungen erbringen kann.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
Die angezeigten Leistungen sind im Vorfeld der vertraglichen Leistungen des AN-KTB zu erbringen, damit er seine Leistungen ausführen kann. ein Unternehmerwechsel für diese Vorarbeiten würde zu Verzögerungen führen und somit dem AN-KTB das Risiko aufbürden, seine Vertragstermine nicht einhalten zu können. Zudem sind andere Gewerke (50 Hz, LST, TK usw.) abhängig von der Fertigstellung der vertraglichen KTB-Leistungen. Aus einem Unternehmerwechsel würden zudem zusätliche Kosten resultieren für Baustelleneinrichtung, An- und Abtransport von Material und Gerät. Der AN-KTB ist vor Ort, hat seine BE eingerichtet und Gerät, Material und Personal vor Ort. Zudem besteht das Risiko weiterer Kosten in Folge der Verzögerung der Ausführung der vertraglichen Leistungen des AN-KTB und der dadurch verzögerten Bereitstellung der KTB-Leistungen für andere, abhängige Gewerke (50 Hz. LST, usw.) => Bauzeitverlängerung, Vorhaltekosten, Mehrkosten aus Behinderungen usw.